Reform zur Modernisierung des Familienrechts: Niederösterreich bringt umfassenden Reformimpuls ein

LR Teschl-Hofmeister: Ziel ist eine zeitgemäße, transparente und praxistaugliche Weiterentwicklung des Familienrechts

Niederösterreich setzt im Rahmen der Landesfamilienreferentinnen- und Landesfamilienreferentenkonferenz in Thalheim bei Wels einen klaren Impuls zur Modernisierung des österreichischen Familien-, Ehe- und Scheidungsrechts. „1976 wurde das Österreichische Familienrecht grundlegend reformiert und seither nur punktuell weiterentwickelt. Aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen 50 Jahren muss das Familienrecht den Lebensrealitäten moderner Familien gerecht werden und darf nicht dazu führen, dass rechtliche Unsicherheiten oder wirtschaftliche Abhängigkeiten nach einer Trennung verstärkt werden“, betont Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Das Land Niederösterreich hat das Jahr 2026 unter das Motto „50 Jahre Familienrechtsreform“ gestellt.

Mit grundlegenden Reformen des Familienrechts in den 1970er-Jahren verfolgten der Gesetzgeber insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Stärkung des Kindeswohls. Heute zeigt sich jedoch, dass das österreichische System weiterhin durch ein gemischtes Scheidungsrecht geprägt ist, in dem Verschuldens- und Zerrüttungsprinzip nebeneinander bestehen. Diese Verknüpfung wirkt sich insbesondere auf die Scheidungsfolgen wie nachehelichen Unterhalt, sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und weitere wirtschaftliche Rechtsfolgen aus. Eine aktuelle multiperspektivische Analyse des ÖIF aus dem Jahr 2024 weist zudem auf ein lückenhaftes Wissen in der Bevölkerung über die rechtlichen Auswirkungen des Verschuldensprinzips hin. Gleichzeitig wird in der Praxis deutlich, dass streitige Verfahren häufig weniger der Klärung der Schuldfrage dienen, sondern primär der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen.

Im Zentrum der niederösterreichischen Initiative steht die Forderung nach einer Entkopplung des nachehelichen Unterhalts vom Verschuldensprinzip sowie eine stärkere Absicherung sozialrechtlicher Ansprüche, insbesondere zur Vermeidung von Armutsrisken nach Trennung oder Scheidung. Die Beschlussempfehlung der Landesfamilienreferentinnen- und Landesfamilienreferentenkonferenz sieht daher vor, dass die zuständigen Bundesministerien aufgefordert werden, sich im Zuge der Reform des Familien-, Ehe- und Scheidungsrechts sowie des Sozialrechts insbesondere für eine Entkopplung von Verschuldensfragen und eine sozialrechtliche Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Teils einzusetzen. „Ziel ist eine zeitgemäße, transparente und praxistaugliche Weiterentwicklung des Familienrechts, die sowohl dem Kindeswohl als auch den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird“, betont Teschl-Hofmeister abschließend.

Nähere Informationen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Dieter Kraus, und e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.

Amt der NÖ Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Rainer Hirschkorn
Telefon: 02742-9005-12175
E-Mail: presse@noel.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender