Schächtfest Kurban Bayrami beginnt morgen wieder!

ANIMAL SPIRIT protestiert in Laaben vor Schächt-Schlachthof

Laaben (OTS) – Morgen, am 20.7.2021 beginnt wieder das jährliche Islamische Opferfest (auch “Kurban Bayrami”) und dauert bis zum 23. Juli. Dessen Höhepunkt es ist, Tiere zu opfern, also extrem grausam, nämlich ohne Betäubung, zu schächten. Keine Religionsschrift – auch nicht der Koran – fordert jedoch die Betäubungslosigkeit der Tiere. Schächten mit Betäubung würde also durchaus freier Religionsausübung entsprechen, dennoch wird es – aus „Tradition“ – so gut wie nirgends praktiziert!

Nicht nur von den Schächtbefürwortern, sondern auch von den Politikern Österreichs und Deutschlands wird dieses grausame Abmetzeln der Tiere ohne jegliche Qualminderung als „freie Religionsausübung“ dargestellt, die laut Verfassung garantiert ist. Dazu Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT:
„Dieser Passus – Religionsfreiheit laut Verfassung – wurde eigentlich zum Schutz vor Verfolgung wegen des Glaubens aufgenommen, inzwischen aber dient dies der Legitimation für grausamste vorsätzliche Tierquälerei! Außerdem hat Religionsausübung nichts mit Fleischverzehr zu tun, denn keine Religion zwingt die Gläubigen, Fleisch zu essen.“

Nach wie vor existiert also die Diskrepanz, daß sog. „Religionsfreiheit“ dem Tierschutz – und sei es auch grausamste Tierquälerei – übergeordnet ist! Diese Tatsache erlaubt es Anhängern jüdischer oder moslemischer Glaubensgemeinschaften „im Namen Gottes“ bzw. archaischer „Traditionen“, Tiere bei vollem Bewußtsein aufzuschneiden und ausbluten zu lassen. Nach § 32 Abs 5,5 TSchG wäre zwar vorgeschrieben, „die Tiere unmittelbar nach Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“. Aber abgesehen davon, daß das einer – undenkbaren – menschlichen OP entspräche, bei der die Narkose erst nach dem Beginn des Einschnittes gesetzt würde, so ist diese Vorschrift völlig impraktikabel und wird es auch so gut wie nie angewandt, kontrolliert bzw. deren Nichtanwendung bestraft.

Türkischer „Landwirt“ betreibt in Laaben Schächt-Schlachthof, ANIMAL SPIRIT protestiert mit Transparenten

Nachdem die Anzeigen des letzten Jahres vonseiten ANIMAL SPIRIT und anderer TierschützerInnen gegen den zum Teil illegal betriebenen Schächt-Schlachthof des Türken Nihat Özay in Laaben, NÖ quasi im Sand verlaufen sind – trotz mitgelieferter Video-Beweise (siehe [https://youtu.be/K876GNoPG1k] (https://youtu.be/K876GNoPG1k)) – und die zuständigen Behörden bis heute untätig geblieben sind, wird der ebenfalls in der Gemeinde Laaben ansässige Tierschutzverein ANIMAL SPIRIT heuer gegenüber bzw. vor diesem Schächthof zwei Transparente während der gesamten Kurban Bayrami-Zeit aufspannen. Die Botschaft darauf: Brutalste Tierquälerei „im Namen Gottes“ – SCHÄCHTEN endlich VERBIETEN und Bestialische Tierquälerei: Nach 200 Metern rechts!

Dr. Plank weiter: „Bereits vor Jahren haben wir diese vorsätzliche Tierquälerei durch das betäubungslose Schächten bei Schafen in Vorarlberg aufgedeckt, siehe [https://bit.ly/3ktK0Y1] (https://bit.ly/3ktK0Y1). Aber sowohl Gesetzgeber als auch die kontrollierenden Behörden sind seit Jahren untätig und machen einen Kniefall vor völlig veralteten, anachronistischen religiösen Vorschriften, welche in dieser Form aber weder im Koran noch in der Thora niedergeschrieben sind.“

Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewußte und vorsätzliche, grauenhafte Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz (§ 32) ausdrücklich verboten. Und eine „In-Ohnmacht-Versetzung” der Tiere durch reversible Elektrobetäubung – auch vor dem Schächtschnitt – wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten zudem als absolut korrektes Halal-Schlachten angesehen.

Dr. Plank abschließend: „Aus all diesen Gründen fordern wir zum wiederholten Mal von der Politik, endlich ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens – ohne jegliche Ausnahmen – gesetzlich zu verankern. Denn auch in Norwegen, Schweden, Dänemark, Schweiz, Holland, Polen, Island und Liechtenstein ist betäubungsloses Schächten bereits verboten! Wir appellieren zudem an alle zuständigen Bezirks- und Veterinärbehörden, die seit 2013 in der Verfassung verankerte Staatszielbestimmung Tierschutz endlich wirksam umzusetzen! Die Behörden müssen angewiesen werden, besonders auf Verstöße gegen Gesetze (Schaftransport im Kofferraum, Schwarz-Schächtungen auf Bauernhöfen oder am Feld, etc.) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.“

Dr. Franz-Joseph Plank; 0676-708 24 34
office@animal-spirit.at
www.animal-spirit.at

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