Neuer EU-Bericht über Rechtstaatlichkeit „beschämend für Österreich“

Kreutner: „Klares Zeichen, dass die Umsetzung der Forderungen des Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehrens längst überfällig ist.“

Wien (OTS) – Der aktuelle EU-Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 stellt Österreich ein im internationalen Vergleich teils sehr negatives Zeugnis aus. Unter anderem wird darin kritisiert, dass Staatsanwälte, die nach den jüngsten politischen Skandalen gegen politische Korruption auf höchster Ebene ermitteln, mit einem negativen Narrativ von Politikern konfrontiert sind. Auch die aufwändigen Berichtspflichten für spezialisierte Staatsanwaltschaften wie die WKStA werden bemängelt, da sie zu Verzögerungen führen, die sich negativ auf die Effektivität der Antikorruptionsuntersuchungen auswirken.

Auch die hohen Beträge an staatlichen Werbegeldern – Stichwort Inseratenkorruption – bleiben im Bericht nicht unerwähnt. Konkret werden Bedenken und Zweifel hinsichtlich der Fairness, der Objektivität und Transparenz der Zuteilung, möglicher politischer Einflussnahme und unzureichender Berücksichtigung des Medienpluralismus angemeldet.

„Dieser EU-Bericht ist beschämend für Österreich und ein klares Zeichen dafür, dass die Umsetzung der Forderungen des Rechtsstaats & Antikorruptionsvolksbegehrens längst überfällig ist“, kommentierte Martin Kreutner seitens des Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehrens die Veröffentlichung. Er wies darauf hin, dass die im Rahmen des EU-Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2021 an Österreich kritisierten Punkte durch die Forderungen des Volksbegehrens „in kurzer Zeit gelöst werden könnten, was nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht geboten wäre, sondern sich auch positiv auf das Vertrauen der Bürger in die Republik auswirken würde – vom Vertrauen internationaler Unternehmen in den Wirtschaftsstandort ganz zu schweigen.“

Der EU-Bericht bemängelt u. a. auch die unzureichende Kontrolle der Finanzierung politischer Parteien, das Fehlen eines umfassenden und durchsetzbaren Rechtsrahmens für den Zugang zu Dokumenten und öffentlichen Informationen, die Begrenztheit der Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Integritätsrisiken für Parlamentarier sowie die Einstellungsstandards bei den Verwaltungsgerichten, insbesondere bei der Ernennung von Vizepräsidenten und Präsidenten. (Schluss)

Download:

Der jährlich erscheinende Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit bietet eine Übersicht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU und eine Bewertung der Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten.

2021 Rule of Law Report – Country Chapter on the rule of law situation in Austria (engl.)
[https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/2021_rolr_country_chap
ter_austria_en.pdf]
(https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/2021_rolr_country_chap
ter_austria_en.pdf)

Jan Hofmann
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