VKI ging erfolgreich gegen Austrian Airlines vor
OLG Wien bestätigte Unzulässigkeit einer verwendeten Klausel zur Flugpreis-Rückerstattung
Wien (OTS/VKI) - Im Zuge von pandemiebedingten Flugabsagen gingen beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) zahlreiche Beschwerden über das Vorgehen der Austrian Airlines AG (AUA) ein. Die AUA verweigerte vielen Fluggästen eine direkte Rückzahlung unter Verweis auf eine Klausel, die einen sogenannten „Erstattungsbeschränkungsvermerk“ vorsah und verwies die Betroffenen an den Vermittler, bei dem sie das Ticket!-->!-->!-->…