
Bundes-Zielsteuerungskommission beschließt Versorgungspfad für Long-Covid
Neue Empfehlungen: Bedarfsgerechte, österreichweit einheitliche medizinische Versorgung von Personen mit Long Covid soll sichergestellt werden
Wien (OTS) – Bei etwa 10 bis 14 Prozent der Patient:innen kommt es nach akuter Covid-19-Erkrankung zu längerdauernden Beschwerden bzw. zu Langzeitfolgen – von dieser Zahl an von „Long Covid“-Betroffenen kann aufgrund der bisherigen Erfahrungen in Österreich sowie in anderen Staaten ausgegangen werden. Wobei die Symptomatik sehr heterogen ist und unterschiedliche Schweregrade aufweist. Die an „Long Covid“ erkrankten Personen können über längere Zeit, sprich mehr als vier Wochen nach Infektionsbeginn anhaltend, an physischen Symptomen wie unter anderem Fatigue, Kurzatmigkeit, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Hypertonie und mangelnder Belastbarkeit oder an psychischen Beschwerden wie z.B. kognitiven Störungen, Depressionen und Angstzuständen leiden.
Vor diesem Hintergrund haben Bund, Länder und Sozialversicherungen im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission unter Vorsitz des Bundesministers für Gesundheit Dr. Wolfgang Mückstein am 1. Oktober 2021 einvernehmlich Empfehlungen zur Versorgung von Personen mit „Long Covid“ beschlossen. Zielsetzung ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten, österreichweit einheitlichen medizinischen Versorgung von Personen mit „Long Covid“. Dafür werden alle für die Versorgung relevanten Bereiche von der Primärversorgung bzw. den Hausärzt:innen bis zur Rehabilitation miteinbezogen.
„Als Arzt und Gesundheitsminister nehme ich Long Covid sehr ernst und möchte Bewusstsein dafür schaffen. Dazu stehe ich in engem Austausch mit allen relevanten Stakeholdern. Wir gehen davon aus, dass rund 10 bis 14 Prozent der mit Sars-Cov-2-Infizierten mit langfristigen Folgen der Erkrankung zu kämpfen haben. Dies ist völlig unabhängig von der Schwere der Coronaerkrankung. Auch junge Menschen leiden zum Teil an gravierenden Long-Covid-Folgen. Es ist daher ein wichtiger Schritt, dass Bund, Länder und Sozialversicherung in der Bundes-Zielsteuerungskommission gemeinsam Empfehlungen beschlossen haben, um eine bedarfsgerechte und österreichweit einheitliche medizinische Versorgung von Personen mit Long Covid sicherstellen zu können“, erklärt Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein.
„Die unterschiedlichen Folgen einer Corona-Erkrankung benötigen umfassende Expertise. Die systemübergreifende integrative Betreuung ermöglicht eine individuelle Behandlung und kann so die Patientinnen und Patienten bestmöglich bei ihrer Genesung unterstützen. Somit müssen keine neuen Einrichtungen geschaffen werden, sondern es werden die bewährten Strukturen mit einer starken Verzahnung genutzt“, sagt Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger.
Die Behandlung von Personen mit „Long Covid“-Symptomen wird vorranging niederschwellig von der Primärversorgung wahrgenommen. Von der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) wurde daher bereits im Juli speziell für diese Thematik zur Unterstützung bei Diagnostik und Therapie eine S1-Leitlinie erstellt. Dieser Leitfaden richtet sich gezielt an die Ebene der Erstversorgenden, also überwiegend an die hausärztliche Versorgung bzw. die Primärversorgung. Bei komplexen Symptomen kann ein sekundäres Assessment durch Fachärztinnen und -ärzte verschiedener Fachrichtungen notwendig sein. Hierbei handelt es sich um ein spezielles auf die Long-Covid-Erkrankung ausgerichtetes multiprofessionelles und interdisziplinäres Versorgungsangebot (z.B. Spitalsambulanzen, Gesundheitszentren der ÖGK, ambulante Einrichtungen der PVA) an Standorten, die im Regelfall bereits über die entsprechenden unterschiedlichen Fachbereiche und Personalressourcen verfügen. Diese Angebote werden durch Anpassung der organisatorischen Abläufe – etwa in Form aufeinander abgestimmter Sprechstunden – auf die Bedürfnisse von Personen mit komplexen „Long Covid“-Symptomen angepasst. Sie sollen ausschließlich über eine Überweisung in Anspruch genommen werden.
„Long Covid ist ein neues Krankheitsbild, zu dem nun erste Erfahrungswerte und Studienergebnisse vorliegen. Diese zeigen deutlich, dass ein bestimmter Teil der Coronapatientinnen und -patienten mit Langzeitfolgen zu kämpfen hat. In Österreich setzen wir nun alles daran, eine passende Versorgungsstruktur für die Betroffenen zu schaffen“, erklärt Tiroler Gesundheitslandesrätin Annette Leja, die derzeit den Vorsitz der Landesgesundheitsreferent:innen führt, und ergänzt: „Im Vordergrund steht die multidisziplinäre Versorgung. Wir möchten jedem Patienten und jeder Patientin zeitnah und unkompliziert die notwendigen Nachbehandlungen zur Verfügung stellen – sei es bei der niedergelassenen Ärzteschaft, im Reha-Bereich oder im Krankenhaus.“
Bei Patient:innen mit schweren Verläufen bzw. langen Krankenhausaufenthalten beginnt die frührehabilitative Behandlung bereits in den Akut-Krankenanstalten und wird in entsprechenden Rehabilitationseinrichtungen fortgeführt. Aufgrund der heterogenen Ausprägung der Symptomatik und des sich daraus ergebenden unterschiedlichen Rehabilitationsbedarfs ist die Schaffung von eigenen ausschließlich auf „Long Covid“ spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen aus Sicht der Bundes-Zielsteuerungskommission nicht zweckmäßig. Vielmehr ist es zielführend, jede Person entsprechend ihrer Symptomatik und ihres spezifischen Behandlungsbedarfs in der dafür bestgeeigneten Einrichtung stationär oder ambulant zu betreuen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen „Long Covid“-Versorgung wurden und werden daher bei bereits bestehenden Strukturen die organisatorischen Abläufe entsprechend den Erfordernissen für die ausreichende Versorgung der „Long Covid“-Patientinnen und -Patienten angepasst.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Andrea Zefferer, MSc
Pressesprecherin
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