Hammer: Die am Arbeitsmarkt gesetzten Initiativen wirken!

ÖVP-Grüner-Antrag zur Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die am Arbeitsmarkt gesetzten Initiativen haben positive Auswirkungen, zeigte sich heute, Dienstag, der stv. ÖVP-Klubobmann Abg. Michael Hammer anlässlich der Sitzung des Sozialausschusses über die Erholung des Arbeitsmarktes zufrieden und hob hervor, dass auch diese Woche wieder ein Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen sei. „Damit sinkt die Arbeitslosigkeit erstmals auch inklusive AMS-Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer unter das Vorkrisenniveau“, so Hammer. Er hob zudem einen ÖVP-Grünen-Antrag zur Verlängerung der Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen hervor.

„Die gestern von Arbeitsminister Martin Kocher präsentierten Arbeitsmarktdaten zeigen ein gutes Bild.“ Die Arbeitslosigkeit liegt derzeit bei 263.680 Personen; 68.777 beim AMS gemeldete Personen sind in Schulung. 332.457 Personen sind somit beim AMS entweder arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Damit liegt die Arbeitslosigkeit unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Der Mandatar wies insgesamt darauf hin, dass Maßnahmen wie Kurzarbeit, Wirtschaftshilfen oder Stundungen die Betriebe und ihre Mitarbeiter/innen gut durch die Krise gebracht haben. „Jedem Arbeitssuchenden kann überdies etwas angeboten werden – entweder ein Stellenangebot, eine Qualifizierung im Rahmen der Corona-Joboffensive oder ein Angebot im Rahmen des Programms ‚Sprungbrett‘ für Langzeitarbeitslose.“

Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen Berichte zur Sonderbetreuungszeit. Die weitere Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, die eine Abgeltung für die Betreuung von unter 14-jährigen Kindern, von Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen festlegt, die aufgrund von behördlichen Maßnahmen erforderlich wird, wurde kürzlich im Nationalrat beschlossen. Hammer führte aus, dass vor allem der Schulbeginn durch die Quarantäne ganzer Klassen für viele Eltern eine große Herausforderung darstellte. Hier sei die Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen eine wichtige Maßnahme und gilt bis 31. Dezember 2021.

Antrag zum Schutz werdender Mütter

Hammer verwies zudem auf einen ÖVP-Grünen-Antrag für eine Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere. „Werdende Mütter ohne Vollimmunisierung dürfen bis 31. Dezember 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden.“

„Ein besonderer Schutz der Schwangeren ist weiterhin erforderlich, da die Schutzimpfung für Schwangere erst seit Mai vom Nationalen Impfgremium empfohlen wird und die weitere Infektionslage noch nicht abgeschätzt werden kann. Die bisherige Regelung ist mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft getreten. Es wird dabei sichergestellt, dass Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die nach diesem Tag unter Entgeltfortzahlung freigestellt haben, einen Kostenersatz erhalten“, so Hammer. Bisher wurden fast 19 Millionen Euro zur Unterstützung an Betriebe ausbezahlt, die Schwangere freistellen und ihnen das Entgelt unverändert weiterbezahlen. Das sind in Summe 196.480 Freistellungstage schwangerer Arbeitnehmerinnen.

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