Opposition bringt Verlangen auf “ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss” ein

SPÖ, FPÖ und NEOS wollen Korruptionsvorwürfe gegen ÖVP-Regierungsmitglieder klären

Wien (PK) – Die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS haben heute im Nationalrat ein gemeinsames Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht, der die Korruptionsvorwürfe gegen ÖVP-Regierungsmitglieder klären soll. Damit ist der erste Schritt für einen Untersuchungsausschuss gesetzt.

Die Oppositionsparteien wollen untersuchen, inwiefern Vorteile an mit der ÖVP verbundene Personen durch Organe des Bundes zu parteipolitischen Zwecken gewährt wurden und damit Gesetze gebrochen wurden. Zeitlich wollen sie den Zeitraum zwischen 18. Dezember 2017 und 11. Oktober 2021 beleuchten – also jene Zeit, in der Sebastian Kurz (mit Unterbrechung) Bundeskanzler war. Auch Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit dem “Projekt Ballhausplatz” sollen einbezogen werden. In den Fokus stellt die Opposition einen sogenannten “Zusammenschluss einer größeren Anzahl von in Organen des Bundes tätigen Personen” und meint damit jene Gruppe, die von der Staatsanwaltschaft etwa als “Gruppe um Sebastian Kurz” bzw. seine “engsten Vertrauten” bezeichnet wurde.

Die Aufklärung müsse dort beginnen, wo der Ibiza-Untersuchungsausschuss geendet hat, halten die Abgeordneten in ihrem Verlangen fest, das federführend von Kai Jan Krainer (SPÖ), Christian Hafenecker (FPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS) eingebracht wurde. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe und ihre Belege für ein “System des parteipolitischen Missbrauchs öffentlicher Gelder und Strukturen” würden sämtliche Befürchtungen übertreffen. Das bisher Bekannte sei womöglich nur die Spitze des Eisbergs, heißt es im Verlangen. In der umfassenden Begründung sind sowohl Ergebnisse aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss als auch weitere Vorwürfe etwa zum “Projekt Ballhausplatz” und zu den Hausdurchsuchungen durch die WKStA als untersuchungsauslösende Sachverhalte enthalten.

Gliederung in vier Beweisthemen

SPÖ, FPÖ und NEOS führen vier Beweisthemen an, die den Untersuchungsgegenstand inhaltlich gliedern. Sie wollen die Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren untersuchen. Darunter fallen etwa die Beauftragung von Umfragen, Buchungen von Inseraten und auch Vergaben etwa von Schutzmasken und COVID-19-Tests. Als zweiter Bereich soll die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes untersucht werden. Im Zentrum steht hier der Verdacht, dass Thomas Schmid als Generalsekretär im Finanzministerium Einfluss auf seine eigene Bestellung als ÖBAG-Vorstand genommen haben soll. Auch Motive für die Vorbereitung von Privatisierungen sollen untersucht werden. In einem dritten Beweisthema geht es um die mutmaßliche Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit. Hier sollen unter anderem die Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren, die unerlaubte Weitergabe von Informationen etwa zu Hausdurchsuchungen und die Behinderung der Beweiserhebung des Ibiza-Untersuchungsausschusses beleuchtet werden. In einem vierten Komplex will die Opposition eine etwaige Begünstigung bei der Personalauswahl aufklären. Sie wollen etwa ermitteln, ob Kriterien für Ausschreibungen eingehalten wurden und ob ÖVP-nahe Personen in Funktionen gehoben wurden, um eine Kontrolle der jeweiligen Organe zu gewährleisten.

Beratungen im Geschäftsordnungsausschuss binnen acht Wochen

Das Verlangen wird in der heutigen Nationalratssitzung dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser hat unter anderem die Aufgabe, die Initiative auf ihre formale Korrektheit zu prüfen, die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie, auf Vorschlag des Nationalratspräsidenten, den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt zu wählen. Dafür hat er gemäß Verfahrensordnung maximal acht Wochen Zeit, wobei die Beratungen binnen vier Wochen aufzunehmen sind.

Blockieren kann der Geschäftsordnungsausschuss den beantragten U-Ausschuss grundsätzlich nicht, da SPÖ, FPÖ und NEOS das notwendige Einsetzungsquorum von einem Viertel der Abgeordneten (46) problemlos erreichen. Sollte es zu Differenzen über die korrekte Formulierung des Untersuchungsgegenstandes kommen, entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof. (Schluss) kar

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