Gegendarstellung

Raphaela Scharf begehrt aus Anlass der OTS0163 “Kronzeugin im Prozess Fellner gegen Scharf sagt heute klar für Wolfgang Fellner aus” v 26.05.2021 nachstehende Gegendarstellung

Wien (OTS) – Sie haben am 26. Mai 2021 eine APA-OTS-Aussendung mit der Überschrift “Kronzeugin im Prozess Fellner gegen Scharf sagt heute klar für Wolfgang Fellner aus” veröffentlicht. Darin nehmen Sie Bezug auf eine Gerichtsverhandlung, die am 26. Mai 2021 in einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien stattgefunden hat und in dem es um den Vorwurf der ehemaligen Moderatorin von oe24.TV, Raphaela Scharf, geht, Wolfgang Fellner, Herausgeber der Tageszeitung “Österreich”, habe sie im Zuge ihres Arbeitsverhältnisses, insbesondere während eines Foto-Shootings, sexuell belästigt.
Dazu behaupten Sie, dass “die Erklärungen von allen insgesamt 13 ChefredakteurInnen, ProgrammdirektorInnen und GeschäftsführerInnen aller Firmen der Mediengruppe Österreich – Radio, Fernsehen, Zeitung, Magazine, Online, Commerce, Content – vorgelegt [wurden], wonach es seit der Gründung in keiner einzigen Firma von ÖSTERREICH eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung oder Fehlverhaltens von Seiten einer Mitarbeiterin gegen Wolfgang Fellner gegeben hat”.

Diese Behauptungen sind insoweit falsch, als – 1.) Wolfgang Fellner im Gerichtsverfahren zwar Erklärungen einiger, aber keinesfalls aller Chefredakteurinnen der Mediengruppe Österreich vorgelegt hat, und -2.) in einer der von Wolfgang Fellner selbst dem Gericht vorgelegten Erklärungen gesagt wird, dass es neben dem Fall von Raphaela Scharf noch eine weitere Beschwerde einer Mitarbeiterin wegen sexueller Belästigung durch Wolfgang Fellner gab.

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