JW-Holzinger begrüßt Erfüllung langjähriger Forderung nach leichterer Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes

Wichtige Erleichterung für EPU, Gründer und junge Unternehmen

Wien (OTS) – „Bereits direkt vor der Covid-19-Krise gab es einen ersten Anlauf der Bundesregierung eine neue Regelung zur leichteren Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes in der eignen Wohnung zu schaffen. Corona hat das dann leider ausgebremst. Daher ist die neue Regelung jetzt eine hervorragende Nachricht für rund 65.000 EPU und tausende junge Entrepreneure in Österreich, die von zu Hause arbeiten“, begrüßt Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heute, Mittwoch, im Ministerrat beschlossene Regelung. Bis zu 1.200 Euro jährlich, somit bis zu 100 Euro im Monat, können Unternehmer ab 2022 für den Arbeitsplatz in der eignen Wohnung als Betriebsausgabe geltend machen. „Wir hoffen jetzt auf eine rasche gesetzliche Umsetzung und wünschen uns, dass die Absetzbarkeit nicht, wie im Entwurf vorgesehen, erst ab 2022 kommt, sondern schon für 2021 gilt“, so Holzinger.

„Die neue Regelung wird nun endlich der Arbeitsrealität von tausenden Unternehmen gerecht: Wir arbeiten heute wo, wann und wie wir wollen. Wir haben lange dafür gekämpft und freuen uns jetzt über diesen großartigen gemeinsamen Erfolg für unsere Betriebe“, unterstreicht Holzinger. Die Umsetzung der langjährigen Forderung ist ein wichtiger Schritt, der vor allem österreichischen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Jungunternehmern und Gründern eine wesentliche steuerliche Erleichterung bringt. (PWK671/NIS)

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