
Sozialminister Mückstein: Rechtssicherheit für Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen in Pandemiezeiten besonders wichtig
Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung wird gleich um zwei Jahre verlängert
Wien (OTS/BMSGPK) – Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen werden auch in den Jahren 2022 und 2023 in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen sein. Die entsprechende Verordnung soll in den nächsten Tagen dem Hauptausschuss des Nationalrates für die bis Ende des Jahres erforderliche Zustimmung zugeleitet werden. „Die Einführung der Krankenversicherung für alle Mindestsicherungsbezieher:innen im Jahr 2010 war ein bedeutender sozialpolitscher Fortschritt. Sie löste das alte System der ‚Sozialhilfekrankenscheine‘ ab, das von den Bezieher:innen, aber auch von den Armutsnetzwerken als stigmatisierend empfunden wurde. In diesem Sinne freue ich mich darüber, dass es gelungen ist diese wichtige Regelung heuer erstmals auf gleich zwei Jahre zu verlängern. So schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Betroffene – das ist gerade in Pandemiezeiten besonders wichtig“, erklärt Sozialminister Wolfgang Mückstein.****
Schon in den vergangenen Jahren hat der/die jeweilige Sozial-bzw. Gesundheitsminister:in regelmäßig dafür Sorge getragen, dass die Einbeziehung von Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfebezieher:innen in die Krankenversicherung gewährleistet bleibt und diese durch den Erhalt einer e-card wie andere Versicherte nach dem ASVG den vollen Zugang zu den Sachleistungen der Krankenversicherung, also etwa zu erforderlichen ärztlichen Behandlungen und Heilmitteln, haben.
Die notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen waren zuletzt in Form einer Verlängerung der Einbeziehung dieser Personengruppe um ein Jahr, somit bis 31.12.2021, vorgenommen worden. Um eine lückenlose Versorgung auch ab 2022 zu gewährleisten, wird die Verordnung nunmehr verlängert. Dabei hat sich die Bundesregierung im Sinne der Rechtssicherheit der Betroffenen auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre, also bis Ende 2023, verständigt.
Allein in den Jahren 2019 und 2020 waren im Jahresdurchschnitt jeweils mehr als 70.000 Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfeempfänger:innen zur gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. Gerade in Zeiten der COVID-19 Pandemie ist die gesundheitliche Versorgung aller Menschen besonders wichtig. Mit der Verlängerung der Einbeziehung von Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen in die gesetzliche Krankenversicherung ist sichergestellt, dass sich auch armutsbetroffene Menschen in der anhaltenden Corona-Krise darauf verlassen können, einen Zugang zu notwendigen und qualitativ hohen Gesundheitsleistungen zu haben.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Christina Ritschel, Bakk. phil.
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