8. Wiener Landtag (4)

Hauptdebatte: 42. Bericht der Volksanwaltschaft 2020 an den Wiener Landtag

Wien (OTS/RK) – Bevor die Hauptdebatte mit der Diskussion der Berichte der Volksanwaltschaft begonnen wurde, standen die Wahl von Sascha Obrecht zum Mitglied und von Kurt Wagner zum Ersatzmitglied des Bundesrates auf der Tagesordnung.

42. Bericht der Volksanwaltschaft 2020 an den Wiener Landtag

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) stellte eingangs fest, dass die Covid-Ausnahmesituation auch Auswirkungen auf die Volksanwaltschaft hatte, letztere aber trotzdem bestmöglich gearbeitet habe. Kowarik erwähnte einige in dem Bericht aufgezeigte Probleme, eines betreffend der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Der Bericht weise darauf hin, dass „wir sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz haben“. Der Landtag sei aufgefordert die Verfassungskonformität sicherzustellen. Dieser Zustand sei „unhaltbar“. Ein weiterer Punkt sei das Behindertenrecht. Die Abschaffung des Pflegeregresses habe der Verfassungsgerichtshof rückwirkend als ungültig entschieden. Dem FSW (Fonds Soziales Wien) könne diesbezüglich kein Vorwurf gemacht werden. Die angeordneten Rücküberweisungen hätten aber zu lange auf sich warten lassen. In einem Fall sei das rücküberwiesene Geld vom FSW sogar irrtümlich wieder zurückgefordert worden. Im Bereich Wohnbau soll eine Anrainerin nach einer von ihr getätigten Anzeige nicht zu dem draus folgenden Baubewilligungsverfahren eingeladen worden sein. Das Callcenter von Wiener Wohnen scheine ebenfalls nicht so zu funktionieren wie es „gerne kommuniziert“ werden würde. Eine betroffene Klientin habe lange Zeit niemanden erreichen können. Durch die Verzögerung der gegenständlichen Wohnungsweitergabe wurden der Klientin zwei Monatsmieten erlassen, was der Volksanwaltschaft zu verdanken sei. Abschließend bedankte sich Kowarik bei der Volksanwaltschaft für den Bericht und die wichtige Arbeit.

LAbg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS) dankte der Volksanwaltschaft ebenfalls für den Bericht und die „wichtige Arbeit“. Jeder Beschwerde sei nachzugehen, jede einzelne sei „schmerzlich“. Es ging um „Verbesserung und um Handeln“. Das betreffe auch die MA35, die mit großen Herausforderungen zu kämpfen habe. Corona beschränke den Kund*innenkontakt massiv, was die Arbeit erschwere. Auch der Brexit habe viel zusätzliche Belastung gebracht. Ebenso das neue Gesetz, dass Nachkommen von NS Verfolgten die Österreichische Staatsbürgerschaft ermöglicht. Jährlich müsse die MA35 150.000 Anträge bearbeiten, 1 Million Kund*innenkontakte abwickeln und monatlich rund 25.000 Anrufe entgegennehmen. Vizebürgermeister Wiederkehr habe daher einen Reformprozess gestartet und bereits das Personal der MA35 aufgestockt. Man arbeite auf eine „digitale Reformation“ hin, um Abläufe effizienter gestalten zu können. „Wir drehen an allen möglichen Schrauben. Kleine wie große.“ Nachhaltige Veränderungen bräuchten aber ihre Zeit.

LAbg. Mag. Aygül Berivan Aslan (GRÜNE) sagte, in einer gelebten Demokratie sei Transparenz ein wichtiger Wert. Eine Behörde wie die MA 35 müsse alle Menschen gleich behandeln. Die Volksanwaltschaft verrichte die wichtige Arbeit die Behörden zu kontrollieren. Über 150 Punkte des Berichts der Volksanwaltschaft würden die MA 35 betreffen. Meistens ginge es um verzögerte Verfahrensabwicklungen. Das würde sich nicht nur auf Personen beschränken, sondern betreffe auch andere Behörden, die auf Ergebnisse der MA35 warten würde. Aslan begrüße die Reformbemühungen, aber das Problem der MA35 sei „bei weitem nicht gelöst.“ Daran würde auch die Aufstockung des Personals um 50 Personen nichts ändern. Die Probleme in der MA 35 von jahrelanger politischer Untätigkeit herrühren. Ein Bürger habe nach Kritik und Verbesserungsvorschlägen von der MA 35 einen „Einschüchterungsbrief“ bekommen, das sei für eine Behörde nicht tragbar. Es fehle ein Onlineterminsystem für Staatsangehörigkeitsanträge. Auch auf Termine für Akteneinsichten müsse man viel zu lange warten. All das würde die Verfahrensverzögerungen verursachen. Der Brexit sei bereits lange genug her, um mittlerweile ordentlich darauf reagiert haben zu können. Die erwähnte Personalaufstockung hätte viel früher kommen müssen. Das Fremdenrecht auf Bundesebene sei tatsächlich „kaputt“, das rechtfertige aber die Missstände in der MA35 nicht. Es ginge um „Behördenversagen, nicht um die Rechtslage“. Die Schuld würden aber nicht die Mitarbeiter*innen der MA35, sondern die politischen Verantwortlichen tragen. Aslan unterstütze jedenfalls jede Art von Reform.

LAbg. Ingrid Korosec (ÖVP) meinte, der Spruch „das Recht geht vom Volk aus“ habe seinen Weg noch nicht „zu uns gefunden“. Das gelte für die Gesetzestexte, Bescheide und Urteile. Maria Theresia habe einst veranlasst, Gesetzestexte zwei Wochen lang bis zu deren Beschluss auszuhängen, damit Bürger*innen sie auf Verständlichkeit prüfen konnten. Das sei Jahrhunderte her. Heute würde diese Arbeit mitunter von der Volksanwaltschaft übernommen werden. Sie bringe den Bürger*innen das Recht näher und stelle als Kontrollorgan sicher, „dass unsere Demokratie funktioniert“. Korosec erinnerte sich an ihre Zeit als Volksanwältin zurück, die sehr „lehrreich“ gewesen sei. Die Berichte würden die Wichtigkeit und die gute Arbeit der Volksanwaltschaft unterstreichen. Zu dem konkreten Bericht meinte Korosec, dass 60% der im Bericht der Volksanwaltschaft erwähnten Missstände die MA 35 betreffen würden. Ein anderer erwähnter Punkt sei aber die MA15 (Gesundheitsdienst), wo es Probleme mit der Befugnis zum Abrufen von Daten gebe. So wurde etwa eine Tochter, die in nur losem Kontakt mit ihrem Vater stand, erst nach dessen Begräbnis über seinen Tod informiert. Auch sei in Heimen zu wenig Personal insbesondere zu wenig einschlägig ausgebildetes Personal vorhanden. Die Volksanwaltschaft und alle ihre Mitarbeiter*innen leiste unglaublich wertvolle Arbeit für die ihnen großer Dank gelte, so Korosec abschließend.

(Forts.) wei

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