Vana/Disoski: „Polnisches Verfassungsgericht hat rote Linie überschritten!“

EU-Institutionen müssen Angriff auf Europäische Menschenrechtskonvention schärfstens zurückweisen

Wien (OTS) – „Mit dem gestrigen Urteil, einen Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention die Gültigkeit für Polen abzusprechen, hat das polnische Verfassungsgericht definitiv die rote Linie in ihrem ideologisch motivierten Amoklauf gegen die Europäische Union und ihre Grundlagen und Werte überschritten. Wer die Europäische Menschenrechtskonvention in Abrede stellt, stellt den Grundkonsens in Frage, auf dem das gemeinsame Europa nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts begründet wurde. Ich fordere Kommission, Rat und Europaparlament auf, sich geschlossen gegen diesen Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu stellen. Die polnischen Bürger*innen müssen sich darauf verlassen können, dass Europa ihre Rechte als Unionsbürger*innen gegen die eigene Regierung und ihre juristischen Helfershelfer schützt“, verlangt Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, in Reaktion auf das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts wonach ein Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar sei.

„Das polnische Urteil, der Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei verfassungswidrig, ist ein beispielloser Angriff auf die Rechte der polnischen Bevölkerung und vollkommen inakzeptabel. Polen befindet sich auf dem Weg zu einem anti-demokratischen Staat zu werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Menschenrechte in Polen immer weiter eingeschränkt werden. Die EU ist hier in der Verantwortung weitere Sanktionen zu setzen und sich bedingungslos für die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der EU einzusetzen“, sagt Meri Disoski , stellverstretende Klubobfrau der Grünen.

Vana weiter: „Das von polnischer Seite vorgebrachte Argument, man könne den polnischen Verfassungsgerichtshof nicht als Gericht betrachten, somit müsse Polen auch ein bestimmtes Urteil des EGMR nicht umsetzen, stimmt und bringt das Problem auf den Punkt. Das Verfassungsgericht in Warschau ist tatsächlich kein Gericht mehr, sondern nur mehr der verlängerte Arm einer anti-europäischen Regierung und erinnert an Zeiten, die wir mit dem Zusammenbruch des “Ostblocks” als überwunden gedacht haben.“

„Das polnische Verfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung ganz klar eine rote Linie überschritten. Jetzt gilt es an einem Strang zu ziehen und mit allen Mittel die Rechte der Bürger*innen in Polen zu schützen“, sagen Vana und Disoski abschließend.

Grüner Klub im Parlament
Lena Kaiser
Pressesprecherin Dr.in Monika Vana MEP
lena.kaiser@europarl.europa.eu

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