Köstinger: Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung ist elementar für Tourismus

Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende März 2022 und Lösung für Saisonier-Arbeitskräfte notwendig, um Fachkräfte in der Tourismus-Branche zu halten

Wien (OTS) – “Mit der Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende März 2022, der Saisonstarthilfe für Saison-Arbeitskräfte und dem 500 Euro Bonus für Beschäftige, die seit März 2020 insgesamt zehn Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren, haben wir ein dringend notwendiges Maßnahmenpaket geschnürt, um unseren Tourismus bestmöglich auch durch diesen Lockdown zu führen”, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. “Die Kurzarbeit hat sich als eine der erfolgreichsten Krisenmaßnahmen bewährt. Seit Pandemie-Beginn konnten wir so über 1,3 Millionen Arbeitsplätze sichern, ein großer Teil im Gastronomie- und Tourismusbereich. Das bisherige Modell war jedoch nur für Beschäftigte konzipiert, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren. Gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher und den Sozialpartnern haben wir eine gute Lösung erarbeitet in Form einer ‘Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung'”, so Köstinger.

Die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November 2021 und dem 12. Dezember 2021 angestellt wurden. Für diese Neuanstellungen bekommt der Unternehmer 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, wobei der Arbeitnehmer seinen vollständigen Gehalt bezieht. Diese Regelung gilt bis zum ehestmöglichen Datum, ab welchem die reguläre Kurzarbeit theoretisch in Anspruch genommen werden kann – d.h. spätestens bis zum 31. Jänner 2022. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer natürlich vor Ort befindet. Zusätzlich greift die Regelung ausschließlich für Saisonbetriebe. Kontrollen stellen sicher, dass eine missbräuchliche Verwendung verhindert wird.

Beispiel: Ein Saisonbetrieb hat für die Wintersaison am 15. November einen Koch angestellt, wegen des Lockdowns musste der Betrieb aber mit am 22. November zusperren. Der Betrieb kann diesen Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken, da hierfür die Bedingung eines vollentlohnten Kalendermonats gilt – Kurzarbeit wäre hier also erst ab 1. Jänner 2022 möglich. Um diesen Koch trotz Lockdown in Beschäftigung zu halten, greift die Saisonstarthilfe, über die der Koch ein vollständiges Gehalt vom Betrieb ausgezahlt bekommt. Der Betrieb wiederum bekommen seinerseits aliquot für die Tage des Lockdowns 65 Prozent des Bruttogehalts ersetzt. Die gleiche Regelung ist auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwendbar, die während des Lockdowns eingestellt werden (bis 12. Dezember), um die Wiedereröffnung vorzubereiten.

“Es hat für dieses Problem dringend eine Lösung gebraucht, die haben wir nun geschaffen. Saisoniers sind vor allem in den Hochsaisonen eine wichtige Unterstützung, um Spitzen bewältigen zu können. Viele gehören seit Jahren zur Stammbelegschaft. Mit der Verlängerung der Kurzarbeit und der Saisonstarthilfe für Fachkräfte verhindern wir, dass der Tourismus noch mehr Mitarbeiter an andere Branchen verliert”, betont Köstinger abschließend.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
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