SPÖ-Justizsprecherin Yildirim: „ÖVP-Kampagne gegen unabhängige Justiz auf neuem Tiefpunkt“

ÖVP-Hanger mit neuen Fake News – Aufklärung um Vorgehen der Rechtsschutzbeauftragten dringend notwendig

Wien (OTS/SK) – „Eine unabhängige Rechtsschutzbeauftragte darf auch nicht im Ansatz an Parteilichkeit anstreifen. Das wirft einen Schatten auf die Unabhängigkeit der Justiz. Genau das ist aber aktuell der Fall, wenn diese sich von einer offenbar unmittelbar in das konkrete Verfahren auf Beschuldigtenseite involvierten Kanzlei beraten lässt. Da besteht natürlich ein Interessenskonflikt. Diese Anwälte richten somit, getarnt als Expertise einer unabhängigen Amtsträgerin den ermittelnden Behörden über dieses Schreiben etwas aus. Die so gegen die Ermittlungen der WKStA erhobenen Vorwürfe könnten außerdem das Verfahren beeinflussen. Schließlich waren sie ein Frontalangriff, mit dem sich die ÖVP einmal mehr als Justizopfer inszenierte“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. ****

Sie ortet zudem Widersprüchlichkeiten in den Rechtfertigungsversuchen der Rechtsschutzbeauftragten und mangelnde Transparenz. „Die Vorgänge gehören aufgeklärt. Ein Gesprächstermin mit der Ministerin wird da nicht reichen.“

Dass nun der Türkise Betriebswirtschafter Hanger in bekannter Manier ausrückt, um noch weiter auf die Justiz einzuprügeln, setzt dem Ganzen die Krone auf: „Der ÖVP ist in ihrer Kampagne gegen die WKStA längst jedes Mittel recht, um von sich selbst und den Korruptionsvorwürfen abzulenken. Ohne Rücksicht auf den Rechtsstaat und seine Institutionen. Wenn er von einseitigen Ermittlungen der WKStA spricht, muss er sich halt auch klar sein, dass die Beschuldigten eben aus der ÖVP kommen.“

Hinzu komme, dass Hanger im Bereich der anwaltlichen Vertretung bewusst Äpfel mit Birnen vergleiche. „Es besteht nämlich ein großer Unterschied zwischen dem Umstand, dass sich Personen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen oder dieser in der Vergangenheit einmal Personen vertreten hat, und dem nach den bekannten Medienmeldungen wohl unbestreitbaren Umstand, dass ein Verteidiger von Beschuldigten einer Amtsträgerin Rechtsmeinungen vorgibt, die diese sodann im Rahmen ihrer Funktion offiziell weitergibt“, so Yildirim. (Schluss) up

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