Hauptausschuss verlängert bundesweiten Lockdown bis 11. Dezember

Mückstein: Triagen finden in Spitälern bereits statt

Wien (PK) – Der bundesweite Lockdown wird bis 11.
Dezember verlängert. Für die entsprechende Verordnungsnovelle von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gab der Hauptausschuss heute grünes Licht mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ. Ändern wird sich bei den Ausgangsregelungen demnach vorerst nichts, die Öffnungszeiten für Geschäfte zur Grundversorgung werden allerdings auf 19.00 Uhr beschränkt. Verkürzt wird mit der sogenannten 1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung auch die Gültigkeit der Impfzertifikate von 360 auf 270 Tage.

Aufgrund der nach wie vor drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der medizinischen

Versorgung in Österreich sind die verordneten Ausgangsregelungen um weitere zehn Tage zu verlängern (150/HA), heißt es im Begleitschreiben zur Verordnungsnovelle. Zudem seit die damit verbundene Kontaktreduktion zur Aufrechterhaltung der bundesweiten Spitalsversorgung im gesamten Bundesgebiet weiterhin unerlässlich.

Mückstein: Triagen finden in Spitälern bereits statt, Lockdown wird für Ungeimpfte weitergehen

Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zeigen die Maßnahmen zwar mittlerweile Wirkung, wie etwa die 7-Tages-Inzidenz oder knapp über 71% der Gesamtbevölkerung mit zumindest einer Teilimpfung zeigten, dennoch befänden sich die Infektionszahlen nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und die Situation in den Spitälern sei dramatisch. “Die Intensivstationen waren in der Pandemie noch nie so voll wie heute”, so Mückstein mit Verweis auf 624 PatientInnen in intensivmedizinischer Betreuung. Die Kapazitätslage werde sich weiter zuspitzen in den nächsten ein, zwei Wochen, insbesondere in Hinblick auf personelle Ressourcen. Triagen finden in Österreichs Spitälern dem Gesundheitsminister zufolge demnach bereits nicht nur bei leichten Operationen, sondern auch bei jenen für KrebspatientInnen statt. In manchen Fällen müsse zudem darüber entschieden werden, welcher Fall mehr Überlebenschancen habe.

Was die jüngst aufgetretene Omikron-Variante betrifft, bestätigte der Minister einen nachgewiesenen Fall in Österreich, weitere Verdachtsfälle würden untersucht. Zum jetzigen Zeitpunkt sei allerdings nicht abschließend klar, ob die Variante schwere Krankheitsverläufe verursache oder die Impfung wirke. ExpertInnen würden allerdings die Aussage wagen, dass eine Booster-Impfung sehr wahrscheinlich Schutz gegen die neue Variante bieten werde.

Wie es mit dem Lockdown nach dem 11. Dezember weitergeht, hängt laut Minister von der weiteren epideomologischen Situation ab. Klar sei aber die Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte, wie Mückstein erklärte. Angesprochen von Katharina Kucharowits (SPÖ) auf die EMA-Impfzulassung für über Fünfjährige, sagte der Minister, dass eine Informationskampagne dafür bereits am Laufen sei.

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zweifelte an den Aussagen Mücksteins, wonach die Lockdown-Maßnahmen bereits Wirkung zeigen und attestierte der Bundesregierung einmal mehr völliges Versagen. “Das kann so schnell nicht gehen”, so Belakowitsch, Abwasserkontrollen hätten bereits vor drei Wochen gezeigt, dass die Viruslast im Wasser weniger werde. Die Maßnahmen der Bundesregierung würden Österreich nicht aus der Pandemie rausbringen, zumal es keine Immunität mit der Impfung gebe. Bei der Impfung gehe es um einen persönlichen Schutz, wenn sie jemand nicht möchte, müsse dies auch akzeptiert werden, zumal die Impfung keinen Sinn bei Jugendlichen oder Nicht-RisikopatientInnen mache, kritisierte die Abgeordnete die Pläne der Regierung für eine allgemeine Impfpflicht.

Auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker war der Meinung, dass man noch gar nicht sagen könne, ob die Lockdown-Maßnahmen bereits Wirkung zeigen. Aus seiner Sicht passieren nun dieselben Fehler wie im Vorjahr, nämlich Maßnahmen zu knapp hintereinander zu setzen, ohne deren Nutzen beurteilen zu können. Grundsätzlich hätte man auf die vierte Welle früher regieren müssen. Geht es nach dem Abgeordneten, müsse man zudem auf konsequente Maßnahmen wie 2G setzen, die man über einen längeren Zeitraum durchhalten könne. In Bezug auf die verkürzten Öffnungszeiten etwa für den Lebensmittelhandel hinterfragte Loacker wie auch Petra Steger (FPÖ) den Nutzen für das Infektionsgeschehen. Dem Gesundheitsminister zufolge sind die verkürzten Laden-Öffnungszeiten unter dem Aspekt der Kontakt- und Mobilitätsreduktion zu sehen.

Krankenversicherung für SozialhilfebezieherInnen: Verordnung wird um weitere zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert

BezieherInnen von Sozialhilfe bzw. bedarfsorientierter Mindestsicherung bleiben zwei weitere Jahre im Rahmen des ASVG krankenversichert. Der Hauptausschuss genehmigte einstimmig einen entsprechenden Verordnungsentwurf aus dem Sozialressort. Damit wird die seit Anfang 2017 geltende und bis Ende 2021 befristete Regelung um zwei weitere Jahre bis Ende 2023 verlängert. Die Kosten für den Bund werden laut Erläuterungen mit € 61,4 Mio. (2022) bzw. € 63,1 Mio. (2023), jene der Länder mit € 55,5 Mio. (2022) bzw. € 55,7 Mio. (2023) beziffert (149/HA).

Vonseiten der NEOS wurde von Abgeordnetem Gerald Loacker angeregt, die Regelung ins Dauerrecht überzuführen und auch Häftlinge in die Krankenversicherung einzubeziehen. (Schluss) keg

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