Liebenwein Rechtsanwälte: OGH bestätigt Beschwerde der Generalprokuratur in der Causa Burgenland/Tojner

Richtungsweisende Entscheidung für DDr. Michael Tojner im Ermittlungsverfahren Gemeinnützige Bauvereinigungen Riedenhof, Gesfö und Pannonia

Wien (OTS) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute einer Beschwerde der Generalprokuratur Recht gegeben, wodurch dem Vorwurf der „Untreue an der Allgemeinheit“ gegen DDr. Michael Tojner der rechtliche Boden entzogen wird.

Der OGH bestätigt damit, dass die WKStA in den bisherigen Ermittlungen in der Causa „Gemeinnützige Wohnbauträger Riedenhof, Gesfö und Pannonia“ den Tatbestand der Untreue falsch angewendet hat; ein Tatbestand, auf dem der Großteil der Anschuldigungen aufbaut.

„Heute wurde eine richtungsweisende Klarstellung getroffen. Unserem Mandanten wurde die Untreue an der Allgemeinheit vorgeworfen, die laut OGH so nicht anwendbar ist“, so Mag. Karl Liebenwein von Liebenwein Rechtsanwälte. „Diese Entscheidung des OGH ist ein wichtiger Erfolg für unseren Mandanten. Im laufenden Ermittlungsverfahren werden wir nachweisen, dass DDr. Michael Tojner im Zuge der Entzugsverfahren der Gemeinnützigen Bauvereinigungen Riedenhof, Gesfö und Pannonia keine rechtswidrigen Handlungen gesetzt hat.“

Laut dem burgenländischen Landesrechnungshof ist ein finanzieller Schaden entstanden, weil das Land Burgenland als zuständige Aufsichtsbehörde selbst bei den Entzugsverfahren von Gemeinnützigen Gesellschaften Fehler gemacht hat und diese „nicht ordnungsgemäß“ abgewickelt wurden. Der Landesrechnungshof spricht in seinem Prüfbericht vom Mai 2020 davon, dass das Land Burgenland seiner Verpflichtung „nicht mit der gebotenen Sorgfalt“ nachkam. „Dies führte zu zahlreichen Verfahrensmängeln sowie aktenwidrigen und fehlerhaften Bescheiden.“ Zu diesem Ergebnis kommen auch zahlreiche Gutachten von anerkannten österreichischen Sachverständigen.

„Entschieden ist nunmehr vom OGH, dass diese Fehler unserem Mandanten nicht als Untreue gegenüber der Allgemeinheit angelastet werden können“, so Liebenwein.

Liebenwein Rechtsanwälte GmbH

Mag. Karl Liebenwein
Rechtsanwalt

Mag. Stefanie Liebenwein
Rechtsanwältin

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