Weidinger für neue Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten

ÖVP-Grüne-Entschließungsanträge heute im Konsumentenschutzausschuss – Thema auch Fachstelle hinsichtlich der Interessen der Verbraucher in der Normung

Wien (OTS) – Die Pandemie hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch oft finanzielle Auswirkungen auf den Einzelnen. Selbst wenn die Bundesregierung in der Pandemie zahlreiche unterstützende Maßnahmen für die verschiedensten Gruppen zur Verfügung gestellt hat, kann aufgrund der Fortdauer der Pandemie nicht ausgeschlossen werden, dass Konsument/innen weiter unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Für eine schnelle und niederschwellige Hilfe soll nun im Konsumentenschutzministerium eine Erstanlaufstelle für Betroffene, aber auch für Stakeholder, eingerichtet werden. Das sieht ein gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen vor, der heute im Ausschuss für Konsumentenschutz behandelt wurde. “Der Fokus soll dabei auf einer umfassenden Beratung betroffener Verbraucher/innen mit Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten liegen”, erläutert ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Weidinger.

Ebenfalls ein Thema in der Sitzung war eine Fachstelle für Verbraucher/inneninteressen in der Normung. “Normung hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen, insbesondere auf Grund der gewichtigen Rolle von Normen in der Europäischen Rechtsordnung. Europäische Normungsorganisationen haben die nationalen Normungsinstitute bei der Erarbeitung von Normen weitestgehend abgelöst; der Anteil an eigenständiger nationaler Normung liegt mittlerweile bei unter zehn Prozent. Die Europäische Normenverordnung mahnt daher eine größere Diversität bei der Erarbeitung von Normen ein. So sollen insbesondere die Verbraucherorganisationen, aber auch Menschen mit Behinderung und Vertreter aus anderen Bereichen bei der Normenentwicklung stärker berücksichtigt werden”, erläutert der Abgeordnete.

Bislang konnte durch eine Förderung des Konsumentenschutzministeriums ein Büro unterhalten werden, das dem bei Austrian Standards – eine Organisation zur Schaffung von Normen-Standards in Österreich – eingerichteten Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten zuarbeitetet. Auf Grund organisatorischer Veränderungen ist dieses Büro in absehbarer Zeit allerdings neu zu organisieren.

Daher wird in dem Entschließungsantrag der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, “im Sinne des § 24 Produktsicherheitsgesetzes 2004 die Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der Verbraucherinnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten zu prüfen, unter Berücksichtigung einer Kooperation mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards”. (Schluss)

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender