WKÖ-Trefelik zu Öffnung am 19.12.: Retten wir einen Teil des Weihnachtsgeschäfts!

Sozialpartnereinigung zur Handelsöffnung am letzten Sonntag vor Weihnachten

Wien (OTS) – Nach Berechnungen der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) entgehen dem österreichischen Handel durch den derzeitigen Lockdown Umsätze in Höhe von mehr als 3 Mrd. Euro. Um dieser dramatischen wirtschaftlichen Entwicklung entgegenzuwirken und wenigstens einen Teil des Umsatzausfalles aufzufangen, haben sich im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft GPA auf das gemeinsame Ziel geeinigt, die Öffnung jener Geschäfte am 4. Adventsonntag (19.12.) von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erlauben, die im derzeitigen Lockdown schließen mußten. Gemeinsam wurde vereinbart, dass die Unternehmen in dieser Zeit öffnen können, aus dieser Möglichkeit aber keine Pflicht zur Öffnung resultiert. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll das Arbeiten an diesem Vorweihnachtssonntag auf Freiwilligkeit beruhen. „Die Handelssozialpartner haben mit dieser Einigung die Möglichkeit geschaffen, dass die Handelsmitarbeiter am 19.12. beschäftigt werden können. Jetzt sind die Bundesländer am Zug, per Verordnung eine entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen“, so Trefelik.

„Mit dieser Sonderlösung könnte es gelingen, den wirtschaftlichen Schaden für den österreichischen Handel einzugrenzen“, hofft Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und betont einmal mehr, dass sich die Sozialpartnerschaft auch und gerade in Krisenzeiten bewährt. „Besonders wichtig ist es auch, dass der Handels-Lockdown für Geimpfte und Genesene am 12. Dezember beendet wird. Wenn wir am 13.12. endlich öffnen, kann zwar der Umsatzverlust im heurigen Weihnachtsgeschäft nicht mehr wettgemacht werden. Es besteht allerdings die Chance, einen Teil der Kaufkraft für den österreichischen Handel zu sichern,“ so Trefeliks Appell auch in Richtung Konsumentinnen und Konsumenten: „Lassen Sie sich beraten, nützen Sie die Vorteile des stationären Handels und kaufen Sie Ihre Weihnachtsgeschenke in den österreichischen Geschäften!“ (PWK709/NIS)

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