Arbeits- und Finanzministerium stellen mehr budgetären Spielraum für die Kurzarbeit sicher

Budgetäre Obergrenze wird verdoppelt

Wien (OTS) – Das Arbeits- und das Finanzministerium erhöhen die gesetzliche budgetäre Obergrenze der Kurzarbeit von 1 Milliarde Euro auf 2 Milliarden Euro für das Jahr 2022.

„Der Grund für diese Erhöhung liegt darin, dass im Jahr 2021 für Phase 5 der Kurzarbeit schon Anträge in der Höhe von 800 Millionen Euro bewilligt wurden, die noch nicht endgültig abgerechnet sind. Für 2022 sind zudem 400 Millionen Euro für die Kurzarbeit schon beantragt“, so Arbeitsminister Martin Kocher. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Abrechnungen, also die tatsächliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit, deutlich niedriger ausfallen wird. „Bei der Erhöhung der Budgetobergrenze der Kurzarbeit handelt es sich daher um einen Formalakt. Wir rechnen jedenfalls nicht damit, dass die benötigte Summe für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit in Phase 5, also für Kurzarbeit im zweiten Halbjahr 2021, die budgetierte Obergrenze annähernd erreichen wird“, betont Kocher weiter.

Die gesetzliche budgetäre Obergrenze für die Kurzarbeit beträgt derzeit 1 Milliarde Euro. Sie kann jedoch per Verordnung des Arbeitsministers im Einvernehmen mit dem Finanzminister erweitert werden. Die Summe aus den maximalen Auszahlungsverpflichtungen für die Phase 5 würde bereits die Grenze von 1 Milliarde Euro überschreiten. Um sicherzustellen, dass für die Bewilligung der bereits eingelangten Anträge genügend budgetärer Spielraum vorhanden ist, wird die Budgetobergrenze für die Kurzarbeit auf 2 Milliarden Euro erhöht.

“Im Kampf gegen die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie hat die Bundesregierung von Anfang an unbürokratisch und schnell geholfen. Das erfolgreiche Instrument der Kurzarbeit hilft, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschäftigung zu halten. Wir konnten dank der umfangreichen Wirtschaftshilfen eine Insolvenzwelle verhindern. Diesen Weg setzen wir fort, wenn es notwendig ist, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den betroffenen Unternehmen zu helfen. Mit der Erhöhung der Obergrenze der Kurzarbeit können verstärkt Fachkräfte in den Branchen gehalten werden“, so Finanzminister Magnus Brunner.

„Wir wollen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Pandemieentwicklung auf den Arbeitsmarkt immer vorbereitet sein. Mit der Erhöhung der Budgetobergrenze für die Kurzarbeit stellen wir sicher, dass die im Jahr 2022 vorliegenden Kurzarbeitsanträge für die Phase 5, als für das zweite Halbjahr 2021, auch weiterhin reibungslos durch das AMS bearbeitet werden können“, so der Arbeitsminister abschließend.

Bundesministerium für Arbeit
presse@bma.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender