Finanzminister Brunner: COFAG erhielt bisher über eine Million Anträge und zahlte knapp 9,8 Mrd. Euro aus

Wirtschaft und Arbeitsplätze weiterhin schützen; Transparente und effiziente Prüfung und Auszahlung der Hilfen; Verfassungskonformität vom VfGH bestätigt

Wien (OTS) – Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft gegründet und stellt für heimische Unternehmen Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit. In Summe wurden bisher mehr als 1 Mio. Anträge bearbeitet und rund 950.000 Anträge wurden ausbezahlt. Das ausbezahlte Gesamtvolumen liegt bisher bei 9,8 Mrd. Euro, die durchschnittliche Auszahlungssumme beträgt ca. 10.500 Euro. Bei den meisten Produkten beträgt beim durchschnittlichen Antragsteller die Bearbeitungszeit von Antragseinbringung bis zur Genehmigung weniger als 10 Tage.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bundesregierung hat beim Ausbruch der Krise rasch reagiert und den Unternehmen überlebenswichtige Liquidität zur Verfügung gestellt, um unsere Wirtschaft und Arbeitsplätze zu schützen. Seither haben wir die verschiedenen Hilfsinstrumente laufend an die Entwicklung der Pandemie und an die Rückmeldungen der Unternehmen angepasst und sie so noch treffsicherer gestaltet. Die COFAG hat sich bei der Abwicklung der Anträge als effizienter und verlässlicher Partner der Unternehmen erwiesen und hat für die schnellstmögliche Überprüfung und Auszahlung der Anträge gesorgt. Dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und weiß, dass sich die heimische Wirtschaft, vom EPU über die KMU bis zum Großunternehmen, auch in Zukunft auf die hohe Serviceorientierung der COFAG verlassen kann.“

Die bisherigen Anträge und ausbezahlten Volumina setzen sich wie folgt zusammen:

Ausfallsbonus

Beim Ausfallsbonus, der sich besonders an die heimischen KMU richtet, liegt der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller bei 22.500 Euro und beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 7 Tage. Insgesamt haben bisher knapp 160.000 Unternehmerinnen und Unternehmer mehr als eine halbe Million Anträge (rund 560.000) gestellt. Das insgesamt ausbezahlte Volumen österreichweit liegt bei 3,5 Mrd. Euro.

Verlustersatz

Der Verlustersatz ist ein Instrument für große Unternehmen, welche in vielen Fällen Stundungen in Anspruch nehmen, um die Liquidität kurzfristig im Unternehmen zu halten. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller liegt bei rund 500.000 Euro. Insgesamt haben knapp 2.500 Unternehmen knapp 3.000 Anträge gestellt. In Summe wurden bisher knapp 650 Mio. Euro ausbezahlt. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags aufgrund der komplexeren Prüfung der hohen Volumina 77 Tage. Die komplexere Prüfung ergibt sich, weil u.a. sämtliche Betriebserträge und Aufwendungen anzugeben sind und diese auch geprüft werden. Zudem nehmen viele Großunternehmen neben dem Verlustersatz auch Garantien bzw. Stundungen in Anspruch und zahlen jene dann mit dem Verlustersatz zurück.

Fixkostenzuschuss I

Für Unternehmen, die aufgrund der Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent zwischen Beginn der Krise und dem 15.09.2020 hatten, lag der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller bei 10.000 Euro. Insgesamt haben knapp 130.000 Unternehmerinnen und Unternehmer knapp 150.000 Anträge gestellt und in Summe knapp 1,3 Mrd. Euro erhalten. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 9 Tage.

Fixkostenzuschuss 800.000

Für Unternehmen, die aufgrund der Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021 hatten lag der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller bei 22.000 Euro. Insgesamt haben fast 67.000 Unternehmerinnen und Unternehmer knapp 75.000 Anträge gestellt und in Summe etwas mehr als 1 Mrd. Euro erhalten. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 10 Tage. Die Antragsfrist läuft noch bis 31.03.2022.

Umsatzersatz November

Der Umsatzersatz für den November 2020 zielte auf während des Lockdowns im November 2020 behördlich geschlossene Unternehmen ab, bei denen es sich überwiegend um KMU handelte. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller liegt bei 20.000 Euro. Insgesamt haben etwas mehr als 110.000 Unternehmerinnen und Unternehmer einen Antrag gestellt und auch ausbezahlt bekommen. Das insgesamt ausbezahlte Volumen lag bei knapp 2,2 Mrd. Euro. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 6 Tage.

Umsatzersatz Dezember

Der Umsatzersatz für den Dezember 2020 zielte auf während des Lockdowns im Dezember 2020 behördlich geschlossene Unternehmen ab, bei denen es sich ebenfalls überwiegend um KMU handelte. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller lag bei 10.000 Euro. Insgesamt haben etwas mehr als 105.000 Unternehmerinnen und Unternehmer einen Antrag gestellt und auch ausbezahlt bekommen. Das insgesamt ausbezahlte Volumen lag bei etwas mehr als 1 Mrd. Euro. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 14 Tage.

Indirekter Umsatzersatz

Der indirekte Umsatzersatz zielte auf während des Lockdowns im November und Dezember 2020 indirekt von den Einschränkungen durch die Covid-19 Notmaßnahmenverordnungen betroffenen Unternehmen ab. Die Antragsteller – vor allem KMU – erhielten durchschnittlich einen Auszahlungsbetrag von etwas mehr als 35.000 Euro. Insgesamt haben mehr als 3.500 Unternehmerinnen und Unternehmer einen Antrag gestellt. Das insgesamt ausbezahlte Volumen liegt bei 100 Mio. Euro. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 29 Tage.

Garantien

Mit den Garantien wurde ein Hilfsinstrument zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen während der Coronakrise geschaffen. Die durchschnittliche Garantiehöhe liegt bei über 180.000 Euro. Insgesamt wurden bisher etwas mehr als 25.000 Anträge bislang genehmigt, wobei die Bearbeitung beim durchschnittlichen Antragsteller vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 2 Tage dauert.

Brunner: „Wir werden den betroffenen Branchen auch weiterhin unter die Arme greifen. Solange Hilfen notwendig sind, werden wir diese auch zur Verfügung stellen. Gleichzeitig erwarten wir uns von den Unternehmen auch, dass sie alle Regeln korrekt einhalten und damit auch zur Bekämpfung der Pandemie beitragen.“

Unternehmen, die bei der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) einen Zuschuss beantragt und erhalten haben, dieser ihnen aufgrund der anzuwendenden Richtlinien jedoch nicht oder nicht in voller erhaltener Höhe zusteht (z.B., weil sie nicht antragsberechtigt sind oder eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen Zuschusses notwendig ist), haben die Möglichkeit, den Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückzuzahlen und bei korrekten Angaben hohe Strafen zu vermeiden.

Verfassungskonformität der COFAG vom VfGH bestätigt

Bei der Einrichtung der COFAG wurde auf volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Gewährung der Hilfen geachtet. So sieht der Beirat der COFAG jeden Antrag und muss alle Zuschüsse über 800.000 Euro und Garantien in Höhe von mehr als 25 Mio. Euro genehmigen. In dem Beirat sitzen Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Sozialpartner. Außerdem wurden die Oppositionsparteien eingeladen, Vertreter aus dem Nationalrat in den Beirat zu entsenden, haben aber von ihrem Nominierungsrecht bisher nicht Gebrauch gemacht. Im Dezember 2021 hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die COFAG verfassungskonform ist. Die Ansichten des Finanzministeriums wurden vom VfGH in jeder Hinsicht bestätigt.

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