BMKÖS/COVID-19-Hilfen für Künstler:innen: Nächste Antragsphase für Überbrückungsfinanzierung und COVID-19-Fonds startet mit 17. Jänner

Wien (OTS) – Die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für freischaffende Künstler:innen – die Überbrückungsfinanzierung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) – gehen ab 17. Jänner 2022 in ihre nächste Antragsphase. Das hat Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute bekannt gegeben.

„Der österreichische Kulturbetrieb und seine Künstlerinnen und Künstler brauchen aufgrund der anhaltenden Herausforderungen weiterhin unsere volle Unterstützung. Mit der neuerlichen Verlängerung dieser zwei wichtigen Instrumente erkennt die Bundesregierung die finanziellen Belastungen, denen die Künstlerinnen und Künstler derzeit ausgesetzt sind, an und setzt wirksame Maßnahmen zu ihrer Eindämmung. Der Bund ist damit auch weiterhin während der Pandemie ein verlässlicher Partner der österreichischen Kultur“, so Staatssekretärin Mayer.

Anträge zur Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen bei der Sozialversicherung der Selbstständigen für das 1. Quartal 2022 können vom 17. Jänner bis zum 30. April 2022 bei der SVS gestellt werden. Die Beihilfe für das 1. Quartal 2022 beträgt € 1.800. Die Unterstützung für die vom Lockdown betroffenen Monate November und Dezember 2021 in der Höhe von € 2.000 bleibt weiterhin abrufbar. Zu beachten ist, dass bei den Antragsvoraussetzungen der Stichtag für Neu-Versicherte mit 1. November 2021 festgesetzt wurde.

Bisher wurden über die Überbrückungsfinanzierung rund € 140,252 Millionen (Stand 31.12.2021) an Künstler:innen ausgezahlt. Die Gesamtdotierung des zugrundeliegenden Fonds in der SVS beträgt nach der zuletzt vorgenommenen Aufstockung € 175 Millionen.

Die nächste Antragsphase des Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds, der als Auffangnetz für jene Künstler:innen und Kulturvermittler:innen konzipiert wurde, die weder für die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch den Härtefallfonds der WKO antragsberechtigt sind, startet ebenso ab 17. Jänner 2022 und endet am 30. Juni 2022.

In diesem Zeitraum können Künstler:innen sowie Kulturvermittler:innen einmalig eine Beihilfe in Höhe von € 1.000 beantragen. Das bereitgestellte Budgetvolumen im Künstler-Sozialversicherungsfonds beträgt gesamt € 50 Millionen; bereits ausgezahlt sind davon derzeit rund € 32,862 Millionen (Stand 4.1.2022).

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. Heike Warmuth
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