„Bürgeranwalt“: Stundenlanges Warten auf Krankentransporte – ein Fehler im System?

Am 15. Jänner um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 15. Jänner 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Stundenlanges Warten auf Krankentransporte – ein Fehler im System?

Eines der Hauptthemen in den Beschwerdemails an buergeranwalt@orf.at ist das lange Warten auf Krankentransporte. Sehr vereinfacht gesagt gilt in Österreich: Wer krankenversichert ist und nicht mehr gehen kann, hat einen Anspruch auf einen kostenlosen Transport zur nächstgelegenen Arztpraxis oder ins Krankenhaus. Aber regelmäßig wird beklagt, dass Schwerkranke vier, sechs oder acht Stunden auf solche Transporte warten müssen. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert Verbesserungen für die Versicherten.

Eine misslungene Operation im Privatspital – welche Entschädigung bekommt die Patientin?

Bei einer Halswirbelsäulenoperation in einer Privatklinik kam es zu folgenschweren Komplikationen, die beinahe zum Tod einer 52-jährigen Wienerin geführt hätten. Ein Gutachter kommt zu dem Schluss, dass bei der Operation kein ärztlicher Kunstfehler passiert sei. Daher gibt es für die Patientin keine finanzielle Entschädigung, die bei einem derartigen Vorfall in einem öffentlichen Spital möglich gewesen wäre. Nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio mit der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz hat die Leitung des Wiener Privatspitals der Patientin eine finanzielle Entschädigung zugesagt. Wurde das Versprechen eingelöst? Wird es bei derartigen Vorfällen in Zukunft auch in Privatspitälern eine verschuldensunabhängige Patientenentschädigung geben?

Ärger über mobile Halteverbote – wann dürfen Autos abgeschleppt werden?

Herr W. aus St. Pölten versucht sich gegen eine seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Abschleppung seines Pkw zu wehren. Das Auto war in der Nacht wegen Reinigungsarbeiten abgeschleppt worden. Der Anwalt von Herrn W. ist der Meinung, dass dies nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Denn man hätte die Reinigung auch ohne Abschleppen des Autos durchführen können. Herr W. will daher, dass ihm die Stadt St. Pölten die Kosten für die Abschleppung rückerstattet.

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