Fischer/Grüne: Verbraucherschützer*innen erzielen Sieg gegen den Bankensektor

OGH-Urteil: Bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Stundungsmöglichkeit bei Kreditrückzahlungen, dürfen keine zusätzlichen Zinsen anfallen

Wien (OTS) – „Ich freue mich über diesen Sieg des Vereins für Konsumenteninformation“, äußert sich Ulrike Fischer, Konsumentenschutzsprecherin der Grünen, zur neulich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH). „Durch dieses Urteil konnte die strittige Frage geklärt werden, ob Verbraucher*innen, die einen Aufschub von Kreditrückzahlungen in Anspruch nahmen, dafür zusätzlich Zinsen zu zahlen haben. Nun wurde festgestellt, dass Betroffenen für diese Möglichkeit keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Wir haben dieses spezielle Aussetzen von Kreditraten ja gerade deshalb geschaffen, um den Menschen unter die Arme zu greifen, die aufgrund der COVID-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Deshalb freut es mich umso mehr, dass nun auch klargestellt wurde, dass diese Hilfestellung nicht mit einem Preisschild für die Betroffenen verbunden war“, sagt Fischer und weiter: „All jenen, denen Zinsen für diesen Zeitraum verrechnet wurden, sollten diese nun von der Bank gutgeschrieben werden. Ist das nicht der Fall, empfehle ich: Sprechen Sie mit Ihrer Bank und fordern Sie ihr zu viel bezahltes Geld zurück.“

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