Heinisch-Hosek: Fair Pay muss in der Kulturpolitik zum umfassenden Prinzip werden
„Fair Pay-Fahrplan positiver erster Schritt – Zusätzliche Investitionen werden notwendig sein“
Wien (OTS/SK) – Ambivalent beurteilt SPÖ-Kultursprecher Gabriele Heinisch-Hosek den heute vorgestellten Fair Pay-Plan des Kulturstaatssekretariats für 2022. „Positiv ist, dass ein Fokus auf die gerechte Entlohnung der Kulturschaffenden gelegt wird und der Bund mit 6,5 Mio. Euro in Vorleistung geht. Das ist ein guter erster Schritt. Allerdings wird es weitere, langfristige Investitionen brauchen.“ Abzuwarten seien zudem die Details aus der Studie und vor allem zu den Kriterien der Auszahlungen. Auch geeignete Kontrollinstrumente gilt es zu entwickeln. „Dass Fair Pay nur eines von vielen berücksichtigungswürdigen Kriterien ist, ist wenig ambitioniert. Da braucht es deutlichere Regeln“, verlangt Heinisch-Hosek. ****
Grundsätzlich begrüßt Heinisch-Hosek, dass Staatssekretärin Mayer das Thema ernst nimmt und angeht: „Die prekäre soziale Lage von Kunstschaffenden ist ja schon länger bekannt, wurde durch die Pandemie nochmals verschärft. Es ist gut, dass da jetzt etwas in Bewegung kommt und auch Geld in die Hand genommen wird, um zusätzlich zu den normalen Kulturförderungen einen Fair Pay-Zuschuss auszuzahlen.“
Die Investitionen in Fair Pay von etwas über 6 Mio. Euro sind freilich auch in Relation zum Kulturbudget insgesamt zu sehen. Dieses beträgt mehr als eine halbe Milliarde Euro. „Fair Pay muss in allen Bereichen eine Rolle spielen, bei allen Förderungen und Initiativen des Kulturministeriums berücksichtigt werden. Um Fair Pay zu einem umfassenden Prinzip der Kulturpolitik zu machen, werden weitere Investitionen nötig sein.“
Was berücksichtigungswürdige Kriterien bei Kultursubventionen betrifft, bekräftigte Heinisch-Hosek die Forderung der SPÖ: „Der Bund als Fördergeber muss sicherstellen, dass geförderte Institutionen ihren Beitrag zu einer fairen Entlohnung von Kunstschaffenden leisten. Daher müssen die Förderrichtlinien adaptiert und auf Mindesthonorar-Kataloge der IGs verwiesen werden. Tritt der Bund selbst als Veranstalter auf, so muss er durch Selbstverpflichtung garantieren, dass er diesen Mindesthonorar-Kataloge als Grundlage einer fairen Bezahlung von Künstler*innen berücksichtigt“, so Heinisch-Hosek. Und weiter: „Es geht nicht darum, dass das Kulturministerium zur ‚Fair Pay Polizei‘ wird, wie es die Staatssekretärin genannt hat. Vielmehr geht es darum, dass das Kulturministerium seinen Fördernehmern klar vermittelt, dass Gesetze im Bereich des Arbeits- und Sozialrechtes einzuhalten sind und dass der Bund Lohndumping verurteilt.“ (Schluss) ah/up
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