
Zu Unrecht verlangte Sollzinsen: AK Niederösterreich hilft bei Rückforderung
AK-Wieser: „Banken sollen zu Unrecht verlangte Zinsen von sich aus zurückzahlen“
St. Pölten (OTS) – Banken dürfen für die pandemiebedingte Kreditstundungen bei Verbraucherkrediten keine Sollzinsen verlangen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Musterklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Bawag P.S.K entschieden. Die AK Niederösterreich unterstützt Betroffene, zu Unrecht bezahlte Zinsen zurückzufordern. AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser fordert Banken außerdem auf, von sich aus die Zinsen rückwirkend gutzuschreiben.
Es sind gute Nachrichten für Menschen, die wegen der Pandemie in Kurzarbeit mussten oder ihre Arbeit verloren haben. Wenn ihre alten Verbraucherkredite wegen dieser pandemiebedingten Notlage gestundet wurden, müssen sie keine Sollzinsen für den Stundungszeitraum zahlen. Das hat der OGH entschieden, nachdem der VKI eine Musterklage gegen die Bawag P.S.K. eingebracht hatte. Betroffen sind Verbraucherkredite, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden und unter das gesetzlich angeordnete Kreditmoratorium fallen. Die Bawag muss die Zinsen bis Mitte April von sich aus an die Betroffenen zurückzahlen.
„Das ist eine große Erleichterung für die Betroffenen. Damit ist sichergestellt, dass sie wegen ihrer schwierigen Lage durch die Pandemie nicht auch noch zusätzlich belastet werden“, zeigt sich AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser über die OGH-Entscheidung erfreut. Wieser fordert die Banken auf, von sich aus zu Unrecht kassierte Sollzinsen zurückzuzahlen.
„Wir werden auf unserer Homepage auch einen kostenlosen Musterbrief bereitstellen, damit Betroffene diese Zinsen zurückfordern können“, kündigt der AK-Präsident an.
Nicht betroffen von der Entscheidung sind Kredite, bei denen Betroffene und Banken andere Vereinbarungen getroffen haben, etwa eine längere Kreditlaufzeit.
AK Niederösterreich Konsumentenberatung, Manfred Neubauer
05/7171 – 23010
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