Ottenschläger: Wollen faire Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb für alle politischen Parteien

ÖVP-Abgeordneter zur Reform des Parteiengesetzes

Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Wir wollen faire Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb für alle politischen Parteien in diesem Land schaffen“, so heute, Montag, ÖVP- Abg. Andreas Ottenschläger bei der Präsentation der Reform des Parteiengesetzes mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer im Parlament. Der ÖVP-Abgeordnete und Unternehmer hat das Gesetz mitverhandelt, um eine praxistaugliche, transparente Reform, die sich an den bewährten Vorgängen in der Wirtschaft – Stichwort Steuerprüfung bei Unternehmen – orientieren soll, auf den Weg zu bringen. Ottenschläger betonte, dass das Regierungsprogramm vollständig umgesetzt wurde. Für Vorschläge der anderen Fraktionen sei man offen; Ziel sei eine Beschlussfassung bis zum Sommer.

Hier ein Überblick über einige Punkte der Reform des Parteiengesetzes:

– Ausbau der Kontrolle durch den Rechnungshof (RH): Bei Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht (und im Wahlwerbungsbericht) und bei „begründetem Verdacht“ auf Verstoß gegen Bestimmungen des Parteiengesetzes hat der Rechnungshof zukünftig ein direktes Kontroll- und Belegeinsichtsrecht. „Dies ist vergleichbar mit einer Steuerprüfung wie bei Unternehmen durch das Finanzamt. Jede Partei sucht sich den Wirtschaftsprüfer selbst aus und wenn es Verdachtsfälle gibt, kann der RH vor Ort prüfen“, erläutert Ottenschläger.

– Ausbau der Regelungen zum Rechenschaftsbericht durch Schaffung eines eigenen Wahlwerbungsberichts innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl samt detaillierter Aufstellung der Wahlkampfausgaben.

– Ziel ist zudem ein „vernünftiges Spendenmeldesystem mit mehr Transparenz“, so Ottenschläger: Eine Einzelzuwendung bis 150 Euro ist keine Spende (Bagatellgrenze), die Einnahmen sind aber im Rechenschaftsbericht anzuführen. Ab 150 Euro gilt: Übermittlung von Namen und Summen an den Rechnungshof im Quartal durch die Partei; die gesamte Summe wird im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Bei einer Einzelspende von 500 bis 7.500 Euro (Spendenverbotsgrenze) werden Namen und Summe an den Rechnungshof im Quartal übermittelt und die einzelnen Spender, Adressaten und Summen durch den Rechnungshof veröffentlicht; zusätzlich sind diese Angaben auch in den Rechenschaftsbericht aufzunehmen.

– Rechenschaftsbericht: Grundlegende Überarbeitung der Rechnungslegung bzw. Rechenschaftsberichte; lückenlose Erfassung aller Zahlungsflüsse. Auf Bundesebene umfasse dies die Bilanz für Vermögen und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen, auf Landesebene Erträge und Aufwendungen samt Immobilienvermögen/Kredite und Darlehen. Auch die Ebenen der Landeshauptstädte und Gemeindeorganisationen seien erfasst. Anliegen seien „klare Strukturen, die auch dem Rechnungshof eine Vergleichbarkeit gewährleisten“, so der Abgeordnete.

– Man wolle zudem sicherstellen, dass sich alle an die Bestimmungen halten (Geldbußen und Strafbestimmungen): Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz wurden entsprechend dem Regierungsprogramm verschärft; die Parteienförderung kann auch einbehalten werden (bei Nichtübermittlung des Rechenschaftsberichts).

Weitere Punkte betreffen u.a. die Schaffung eines Parteienregisters mit Offenlegung von Statuten und Vertreter/innen, eine verbesserte Transparenz für nahestehende Organisationen und Personenkomitees, insbesondere durch Einbeziehung in die Regeln für Spenden und Wahlwerbung oder die Offenlegung von Mitgliedsbeiträgen ab 5.000 Euro (bisher 7.500 Euro) sowie die Offenlegung von Sponsoring ab 7.500 Euro (bisher 12.000 Euro).

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