Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar begrüßt EU-Lieferkettengesetz

Die EU-Kommission legte nach dreimaliger Verschiebung heute endlich den Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vor.

Wien (OTS) – Der mit Spannung erwartete Gesetzesentwurf der EU-Kommission setzt einen wichtigen Meilenstein, um Unternehmen dazu zu verpflichten, in ihren globalen Wertschöpfungsketten eine Prüfung in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Betroffenen von Rechtsverletzungen soll damit Gerechtigkeit und Abhilfe verschafft werden.

Kinder stellen fast 1/3 der Weltbevölkerung und machen in vielen Ländern des globalen Südens mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung aus und sind von Rechtsverletzungen besonders stark betroffen. Wenn ihre Rechte auf Gesundheit, Bildung und Schutz nicht wirksam geschützt und gefördert werden, hat dies generationenübergreifende Auswirkungen. Eine wirksame unternehmerische Sorgfaltspflicht erfordert die Einbeziehung der Kinderrechte in alle Aspekte der Gestaltung, des Geltungsbereichs und der Umsetzung von Gesetzen – und in umfassendere Maßnahmen, die auch die Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen stärken sollen.

Menschenrechtsverletzungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten wirken sich direkt und indirekt auf die Rechte von Kindern aus. Kinder, die in lebensgefährlichen Minen Gold abbauen, Kinder, die aufgrund von Pestizideinsätzen in der Landwirtschaft schwere gesundheitliche Schäden davontragen, Kinder, die nicht zur Schule gehen, weil ihre Eltern nicht ausreichend verdienen. Auf diese Mißstände wird in der Kampagne „Kinderarbeit stoppen“ hingewiesen.

„Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen auf die Stimmen von Menschenrechtsverteidigern, indigenen Völkern und denjenigen hören, die von schädlichen Unternehmenshandlungen betroffen sind, und sicherstellen, dass der endgültige Text die Haftung von Unternehmen und einen wirksamen Zugang zu Rechtsmitteln für diejenigen, auch Kinder, beinhaltet, die von Unternehmenshandlungen betroffen sind.“ appelliert Ute Mayrhofer, Anwaltschaftsreferentin der Dreikönigsaktion Katholische Jungschar. Durch dieses Gesetz kann die EU an einem echten Wendepunkt im Kampf gegen die Sanktionslosigkeit von Unternehmen stehen, aber es müssen noch gravierende Lücken geschlossen werden.

„Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt, um das Zeitalter der Freiwilligkeit endlich zu beenden. Doch damit Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und die Zerstörung unserer Umwelt nicht mehr an der Tagesordnung stehen, darf die EU-Richtlinie keine Schlupflöcher beinhalten, die es ermöglichen, die Regelung zu untergraben”, warnt Bettina Rosenberger, Koordinatorin von „Menschenrechte brauchen Gesetze!”.

Die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar ist Til dieses zivilgesellschaftlichen Bündnisses.

Durch die Verankerung der zivilrechtlichen Haftung konnte ein wesentlicher Fortschritt erreicht werden. Nur mit dieser kann gewährt werden, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Globalen Süden auch entschädigt werden. Betroffene können vor einem Gericht eines EU-Mitgliedstaates eine Klage einreichen. Reine Verwaltungstrafen gehen an den Staat und stellen keine Abhilfe für Betroffene dar. Eine solche zivilrechtliche Haftung fehlt beispielsweise derzeit im deutschen Lieferkettengesetz. Unternehmen müssen u.a. Verantwortung für Tochterunternehmen übernehmen und Zulieferer genauer aussuchen.

Das EU-Lieferkettengesetz wird für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen gelten und mit einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, müssen in Zukunft menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten und eine dementsprechende Risikoanalyse implementieren. Dies stellt ein wichtiges Instrument zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden dar. Die Richtlinie umfasst die gesamte Lieferkette und alle Sektoren. In Hochrisikosektoren wie der Bekleidungsindustrie und der Landwirtschaft gilt das Lieferkettengesetz bereits ab 250 Mitarbeiter*innen und einem Umsatz von 40 Millionen Euro. KMUs werden vom Lieferkettengesetz nicht betroffen sein. „Dass KMUS ausgeschlossen werden, sehen wir als verpasste Chance nach einer umfassenden Lösung zu suchen. Die Abgrenzung führt dazu, dass nur ein Bruchteil von Unternehmen von der Richtlinie erfasst werden. Unsere Wahrnehmung aber ist, dass viele KMUs diese Richtlinie für notwendig sehen, um endlich Klarheit in der eigenen Lieferketten zu haben. Vertretbar wäre insofern eine vereinfachte Berichtspflicht samt behördlicher Unterstützung für KMUs sowie eine Meldepflicht bei Verdacht auf Verletzungen,“ so Ute Mayrhofer.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis lädt gemeinsam mit Rechtsanwältin Michaela Krömer zum Pressegespräch am Donnerstag, den 24. Februar 2022 um 10 Uhr.

Zugang:

[https://www.ots.at/redirect/us02web.zoom]
(https://www.ots.at/redirect/us02web.zoom)
Meeting-ID: 811 6512 2399
Kenncode: 327529

Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ wird vom Bündnis der Treaty Alliance getragen und fordert ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU sowie Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Die Petition ist hier einzusehen:
[www.kinderarbeitstoppen.at] (http://www.kinderarbeitstoppen.at/)

Ute Mayrhofer, Anwaltschaft
Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar

Ute.mayrhofer@dka.at
Tel: +43 1 4810991-44

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