Gesetzgeber muss Frauen besser fördern

FCG-ÖAAB Fritz Pöltl: „Pensionsalter für Frauen bei 60 Jahre belassen oder endlich für einen wirksamen Ausgleich der Doppelbelastungen sorgen!“

Wien (OTS) – Es gibt in Österreich eine massive Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern. Und das wird leider auch so bleiben, wenn die Pensionsantrittszeiten ab dem Jahr 2024 schrittweise vereinheitlicht werden. Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt bei Männern 65 Jahre und noch bis zum Jahr 2024 bei Frauen 60 Jahre. Das frühere Frauenpensionsalter sollte historisch die Doppelbelastung und andere Nachteile von Frauen ausgleichen. 1990 stellte der VfGH aber fest, dass das frühere Frauenpensionsalter für diese Zwecke nicht geeignet wäre. In der Folge hat man zwar das ungleiche Pensionsantrittsalter um weitere Jahre fortgeschrieben, hat aber das Pensionsantrittsalter für Frauen ab dem Jahr 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Einen Ausgleich für die Doppelbelastungen der Frauen hat der Gesetzgeber allerdings vergessen.

Weltfrauentag

Die FCG-ÖAAB-Fraktion in der Wiener Arbeiterkammer hat aus Anlass des 111. Weltfrauentages die bevorstehende Vereinheitlichung des Pensionsantrittsalters zur Diskussion gestellt. So glaubt etwa Kammerrat Lazhar Nafati, dass die Frauen mit dieser Belastung überfordert werden: „Frauen seien immer noch schwer benachteiligt und werden schlechter bezahlt als Männer.“ Das wirke sich dann natürlich auch auf deren spätere Pension aus. Frauen müssten dann länger arbeiten, würden aber weiterhin weniger bezahlt bekommen als ihre männlichen Kollegen.

Ungerecht

FCG-OAAB-Fraktionsobmann Fritz Pöltl: „Das kann man so nicht einfach hinnehmen. Wir fordern geeignete Maßnahmen, um die Ungerechtigkeit abzufedern. Und zwar noch bevor die Angleichung der Pensionszeiten erfolgt. Frauen erledigen immer noch den Großteil der Pflegearbeit, die Elternkarenz und Teilzeitarbeit zum Wohl der Familie. Das führe immer noch zu Karriereknicks für die betroffenen Frauen. Pöltl und Nafati fordern daher eine „gerechte Anrechnung von Kinderbetreuungs-und Pflegezeiten“. Das niedrige Frauenpensionsalter sollte Nachteile ausgleichen, ist aber jetzt die Ursache, dass Fraueneinkommen niedriger und die Frauenpensionen durchschnittlich um mehr als 650 Euro geringer sind als jene der Männer.

Anrechenbarkeit

Durch das frühere Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gehen viele Versicherungsmonate verloren, dazu meist die einkommensstärksten, die ja in der Regel am Ende des Berufslebens kommen. Das Privileg wird zur Falle! Fritz Pöltl: „Der Gesetzgeber soll endlich einen wirklichen Ausgleich für Kindererziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen schaffen. Und zwar als wirklich anrechenbare Pensionszeiten, die dann auch zu höheren Frauen-Pensionen führen würden.“

Fraktion christlicher Gewerkschafter Wien
KR Friedrich Pöltl
FCG-Landesgeschäftsführer
Tel.: 01/5344479481
Johann Böhm Platz 1
1020 Wien

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