EQS-HV: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung

29.03.2022 / 08:00
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz
FN 102999 w
ISIN AT0000946652
(\\“Gesellschaft\\“)

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
für Donnerstag, den 28. April 2022 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit

Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG
in der \\“Stadthalle\\“ in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen
Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft am 28. April 2022 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2
COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der
COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der
Teilnehmer als \\“virtuelle Hauptversammlung\\“ durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der
Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft am 28. April 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit
Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und des
weiteren Mitglieds des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars
und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter sowie des Vertreters des Abschlussprüfers in der
\\“Stadthalle\\“ in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der
Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das
Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von
der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3
Absatz 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt
werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich
per E-Mail direkt an die Emailadresse [1]fragen.sbo@hauptversammlung.at
der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung
im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm §
102 Absatz 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im
Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche
Grundlage von § 3 Absatz 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 28.
April 2022 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone
sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von
Videos) im Internet unter [2] www.sbo.at/hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur
Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Die Gesellschaft bietet zwei alternative Zugänge zur Internetübertragung
mit Bild und Ton in deutscher Sprache an. Die Aktionäre werden gebeten,
einen auf der Internetseite der Gesellschaft auszuwählen (auf Übertragung
1; auf Übertragung 2). Sollten die Aktionäre Störungen bei der Übertragung
oder beim Empfang wahrnehmen, wird gebeten auf den anderen Anbieter
umzusteigen.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen
der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine ZweiwegVerbindung ist. Der einzelne Aktionär
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können
daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als
diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2
Absatz 4 COVID-19-GesV
(\\“Teilnahmeinformation\\“) hingewiesen.

II. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts; des Konzernabschlusses
gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht samt nichtfinanzieller
Erklärung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, jeweils zum 31.
Dezember 2021 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2021

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinnes

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2021

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021

8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze
für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands

9. Beschlussfassung über

i) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG,

ii) die Ermächtigung des Vorstands, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen
und dadurch das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen,

iii) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG mit
Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot zu beschließen, dies auch unter Ausschluss des gesetzlichen
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre,

iv) all dies (Punkt i) bis iii)) unter Widerruf der in der
Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. April 2020 zum 8. Punkt der
Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung des Vorstands.

 

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Absatz 3 und 4 AktG
spätestens ab 7. April 2022 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft unter [3] www.sbo.at/hauptversammlung
zugänglich:

– Teilnahmeinformation für Aktionäre: Information über die
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß
§ 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV,

– Jahresfinanzbericht 2021, darin enthalten

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
• nichtfinanzielle Erklärung,

– Corporate Governance Bericht 2021,

– Gewinnverwendungsvorschlag,

– Bericht des Aufsichtsrates 2021,

– Vergütungsbericht 2021,

– Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft (Vergütungspolitik Vorstand 2022),

– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9,

– Lebenslauf Mag. Norbert Zimmermann,

– § 87 (2) AktG Erklärung,

– Bericht des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b iVm § 170 Absatz 2 AktG und §
153 Absatz 4 AktG zu TOP 9 – Veräußerung eigener Aktien durch die
Gesellschaft,

– Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3
Absatz 4 COVID-19-GesV,

– Widerruf der Vollmacht,

– Frageformular,

– Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend
zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. April
2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 25. April 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 19 Absatz 3 genügen lässt

Per Telefax: +43 (1)8900 500-65
Per E-Mail: [4]anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

per Post oder Boten:
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599 unbedingt ISIN AT0000946652 im Text
angeben)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann
die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):

– Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

– Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,

– Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000946652 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

– Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

– Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 18. April
2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

V. BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies
der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu
bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung
eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am 28. April
2022 kann gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die
geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

(i) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.,
c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Karlsplatz 3/1
E-Mail: [5]oberhammer.sbo@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA,
c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Schottenring 14
E-Mail: [6]temmel.sbo@hauptversammlung.at

(iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.,
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4
E-Mail: [7]nauer.sbo@hauptversammlung.at

(iv) Dr. Michael Knap,
für den Interessenverband für Anleger (IVA)
1130 Wien, Feldmühlgasse 22
E-Mail: [8]knap.sbo@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen
besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht
erteilen.

Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Absatz 4
COVID-19-GesV nicht zulässig.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist
spätestens am 7. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[9] www.sbo.at/hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es
wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen
Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der
Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten. Eine persönliche
Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 7.
April 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau
Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[10]m.scheiber@sbo.co.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS
zugeht. \\“Schriftlich\\“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT
mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt bei Stammaktien
ISIN AT0000946652 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 19. April 2022 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)2630 315501 oder an
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau Manuela
Scheiber, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per E-Mail:
[11]m.scheiber@sbo.co.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die
Textform im Sinne des § 13 Absatz 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die
Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe
in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Absatz 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 6. \\“Wahlen in den Aufsichtsrat\\“ und der
allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre
gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

§ 10 Absatz 1 der Satzung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier bis sechs von
der Hauptversammlung bestellten Mitgliedern besteht.

Mitgeteilt wird, dass vom Betriebsrat keine Mitglieder in den Aufsichtsrat
gemäß § 110 ArbVG entsandt wurden und daher eine Angabe, ob ein
Widerspruch gemäß § 86 Absatz 9 AktG erklärt wurde, entfällt.

Der Aufsichtsrat der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft besteht derzeit aus fünf von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern).

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unterliegt
derzeit nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Absatz 7 AktG und besteht
keine Verpflichtung, das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG zu
erfüllen, da bei Wahl einer Person in den Aufsichtsrat auch nach der
Hauptversammlung der Aufsichtsrat nur aus fünf Kapitalvertretern besteht.

Von den fünf Kapitalvertretern sind drei Männer und zwei Frauen. Das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG wurde schon bisher erfüllt.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und
die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen
Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).

Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und
das Rederecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch
Übermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die
Gesellschaft an die Emailadresse [12]fragen.sbo@hauptversammlung.at
ausgeübt werden kann.

Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform
per E-Mail an die Adresse [13]fragen.sbo@hauptversammlung.at zu
übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag
vor der Hauptversammlung, das ist der 25. April 2022, bei der Gesellschaft
einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller
Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer
längeren Vorbereitungszeit bedürfen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite
der Gesellschaft unter [14]www.sbo.at/hauptversammlung abrufbar ist. Wenn
dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma,
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail
genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die
Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen,
bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail
anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung von dem
Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden
können.

Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Anträge können jedoch nur an den vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten
Stimmrechtsvertreter übermittelt und von diesem in der Hauptversammlung
gestellt werden.

Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen
Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.

Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß
Punkt IV dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden
Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser
Einberufung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 19. April 2022 in der oben angeführten Weise (Punkt
VI Absatz 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Absatz 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten, anzuschließen.

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 iVm § 86 Absatz 7 und
9 AktG wird auf die Ausführungen zu Punkt VI. Absatz 3 verwiesen.

Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

6. Information zum Datenschutz der Aktionäre
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2
AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Vorbereitung, Durchführung, Nachbearbeitung sowie für die Teilnahme von
Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken,
Zählservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind,
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft. Soweit
rechtlich notwendig, hat die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden,
dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
gegenüber der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse [15]compliance@sbo.co.at oder über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Group Compliance Management
2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630 315 – 0

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft unter [16]www.sbo.at/privacypolicy zu finden.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,– und ist zerlegt in
16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von
je EUR 1,–.

Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
virtuellen Hauptversammlung 15.729.365 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
270.635 eigene Aktien. Aus diesen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu,
auch nicht das Stimmrecht.

Eine Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und
damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt
gegeben.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 

2. Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der
COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste
persönlich zugelassen sind.

Ternitz, im März 2022 Der Vorstand

Rückfragen:
Andreas Böcskör, Corporate Communications
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Tel: +43 2630 315 DW 252
E-Mail: [17]a.boeckskoer@sbo.at

Ildiko Füredi-Kolarik
Metrum Communications GmbH
Tel: +43 1 504 69 87 DW 351
E-Mail: [18]i.fueredi@metrum.at

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29.03.2022

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
2630 Ternitz
Österreich
Telefon: +43 (0)2630/315110
Fax: +43 (0)2630/315101
E-Mail: sboe@sbo.co.at
Internet: http://www.sbo.at
ISIN: AT0000946652
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1313207  29.03.2022 

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