SPÖ-Wohnbausprecherin Becher: „Mieter*innen können Erhöhung bekämpfen!“

SPÖ fordert generelles Aussetzen aller Mietanpassungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Mietrechts

Wien (OTS/SK) – Wegen der maßlosen Erhöhung der gesetzlichen Mieten durch die Bundesregierung stehen viele Mieter*innen vor großen Herausforderung. Daher lohnt es sich, die Legalität der Erhöhung zu prüfen, sagt SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher. Noch nie wurden in Österreich die gesetzlichen Richtwertmieten so dramatisch angehoben wie gestern. Rund sechs Prozent macht die Anhebung aus, die bereits für Neuverträge gilt und mit 1. Mai auch für Bestandsverträge schlagend werden soll. Becher: „Das ist sozial- und wirtschaftspolitisch dumm und schadet Österreich. Während die Sozialpartner, auch die Wirtschaftskammer, für faire Lebenshaltungskosten und damit ein Überleben heimischer mittelständischer Betriebe eintreten, führen bei dieser Bundesregierung immer mehr das große Kapital wie Immobilienkonzerne den Schreibstift.“ ****

Auf welcher Seite die Regierung steht, hat für Becher ÖVP-Finanzminister Brunner vor kurzem endgültig klargemacht. „Am gleichen Tag, an dem die Regierung die Mieten um sechs Prozent erhöht und ein neuer Rekordwert für die Inflation verzeichnet wird, fordert die ÖVP die Arbeitnehmer*innen zu einem Lohnverzicht auf. Das ist kaltschnäuzig“, sagt Becher.

Um in Einzelfällen die Richtwerterhöhung zu verhindern, empfiehlt Becher Mieter*innen die Überprüfung der Einhaltung aller einst von der SPÖ ermöglichten Schutzbestimmungen. Vom Mieterhöhungsbegehren sind Mieter*innen schriftlich zu informieren. Langt das Schriftstück später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung des Hauptmietzinses erst zum übernächsten Zinstermin (Juni 2022) wirksam. Wird das Schreiben jedoch zu früh datiert bzw. abgeschickt, so entfaltet es überhaupt keine Rechtswirkungen: Der Mieter ist weder zum in Aussicht genommenen noch zu einem späteren Termin zur Zahlung der wertsicherungsbedingten Erhöhung verpflichtet. Um in einem solchen Fall zu einer wirksamen Anhebung des Mietzinses zu gelangen, muss der Vermieter dem Mieter ein neuerliches schriftliches Erhöhungsbegehren übermitteln.

An manchen Orten Österreichs, etwa in der Bundeshauptstadt Wien, kann der Mietzins gratis von Expert*innen überprüft werden lassen. Dafür hat die Stadt Wien die wohnrechtliche Schlichtungsstelle eingerichtet.

Becher: „Diese Mieterhöhungen landen direkt in den Taschen der Vermieter*innen und haben nichts mit dem Erhalt der Häuser oder künftigen Investitionen zu tun. Die Regierung erhöht einfach die Rendite auf das eigesetzte Kapital beziehungsweise auf Geerbtes. Mieter*innen sollen alle Möglichkeiten zur Bekämpfung zu hoher Mieten ausschöpfen.“

Betreffend Valorisierung von Mietverträgen fordert die SPÖ eine generelle Aussetzung aller Mietanpassungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Mietrechts, das in Form des SPÖ-Universalmietrechts beschlussfertig im Parlament vorliegt und das von der Regierung für diese Legislaturperiode versprochen wurde. (Schluss) wf/ls

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