EQS-HV: Einberufung der VIG HV 2022

EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Einberufung der VIG HV 2022

19.04.2022 / 13:25
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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VIENNA INSURANCE GROUP AG

Wiener Versicherung Gruppe

FN 75687 f
ISIN: AT0000908504

Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

EINBERUFUNG

der
am Freitag, dem 20. Mai 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)

in Wien stattfindenden

31. ordentlichen Hauptversammlung
 

ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER
AKTIONÄR:INNEN
Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Aufgrund § 1 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung
sowie § 2 Absatz 3 COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden
Fassung beschloss der Vorstand die gesetzliche Möglichkeit einer
virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe am 20. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG
(BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV
(BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung als „virtuelle
Hauptversammlung“ durchgeführt.

Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe am 20. Mai 2022 Aktionär:innen (mit Ausnahme
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV)
nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des
Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft
bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in Wien statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
verlangt bestimmte Vorkehrungen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in
der Ausübung der Rechte der Aktionär:innen.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung
und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionär:innen selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt
werden, und zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die
E-Mail-Adresse [1]fragen.vig@hauptversammlung.at.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102
Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet
übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
Hauptversammlung nicht erforderlich.

Alle Aktionär:innen der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 20.
Mai 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung entsprechender technischer
Hilfsmittel im Internet unter [2] www.vig.com/hauptversammlung virtuell
verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle
Aktionär:innen, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische
und optische Einweg-Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der
Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die
Beantwortung der Fragen der Aktionär:innen zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2
Aktiengesetz) und keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3
Aktiengesetz und § 126 Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung
im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz
technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als
diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2
Absatz 4 COVID-19-GesV („Teilnahmeinformation“) sowie auf die
Informationen über die Rechte der Aktionär:innen hingewiesen, wie diese
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[3] www.vig.com/hauptversammlung veröffentlicht sind. Wir bitten die
Aktionär:innen in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser
Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung
dargelegt wird.

T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 samt dem Lagebericht,
des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2021, des
Nachhaltigkeitsberichts 2021 (konsolidierter nichtfinanzieller
Bericht), des Konzernabschlusses 2021 samt dem Konzernlagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats
(§ 96 Aktiengesetz).
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2021
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2021.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2021.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023.
7. Wahl in den Aufsichtsrat.
 

 

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
spätestens ab 29. April 2022 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht
der Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die „Gesellschaft“), Schottenring 30,
1010 Wien, auf:

– Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV
(„Teilnahmeinformation“),

– Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021,

– Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021,

– Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021,

– konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2021,

– Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021 (konsolidierter
nichtfinanzieller Bericht),

– Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2021 zum
Tagesordnungspunkt 2,

– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,

– Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 6 und 7 sowie

– Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2
Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 7,

– Vergütungsbericht 2021.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, das
Vollmachtsformular für die vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV, das Formular für den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 Aktiengesetz, das Frageformular, sowie Informationen
über die Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und 119
Aktiengesetz sind spätestens ab 29. April 2022 auch auf der Internetseite
der Gesellschaft [4] www.vig.com unter Investor Relations/Hauptversammlung
via direktem Link [5] www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
Aktiengesetz
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen spätestens am 29. April 2022 der Gesellschaft in
Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010
Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen
stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 11. Mai 2022 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas,
Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz
bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht der Aktionär:innen in der
Hauptversammlung Anträge zu stellen, wie unten näher ausgeführt,
ausschließlich durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt
werden kann.

Aktionär:innen sind auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Voraussetzung
für die Ausübung des Auskunftsrechts ist der Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an dieser Hauptversammlung und die Erteilung der Vollmacht an
den besonderen Stimmrechtsvertreter. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118
Aktiengesetz auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der
Hauptversammlung von den Aktionär:innen selbst ausschließlich durch
Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die
E-Mail-Adresse [6]fragen.vig@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung vom
Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden.

Wir ersuchen unsere Aktionär:innen die Fragen vorab in Textform per E-Mail
an die E-Mail-Adresse [7]fragen.vig@hauptversammlung.at zu übermitteln.
Wir würden uns sehr freuen, wenn diese bis zwei Werktage vor der
Hauptversammlung, sohin bis 18. Mai 2022, bei der Gesellschaft eingehen,
um eine optimale Vorbereitung sicherstellen zu können. Damit ermöglichen
Sie der Gesellschaft eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite
der Gesellschaft unter [8] www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist.

Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionär:innen gemäß § 118 Aktiengesetz werden in der Teilnahmeinformation
festgelegt.

Aktionär:innen sind berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des COVID- 19-GesG und der COVID-19-GesV durch ihre besonderen
Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen,
die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist
der Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Erteilung einer
entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter im Sinne
der Einberufung.

Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionär:innen gemäß § 119 Aktiengesetz werden in der
Teilnahmeinformation, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist, festgelegt.

Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 11. Mai
2022 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionär:innen, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft
zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen
von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen
Ausführungen verwiesen.

§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus drei bis zwölf
Mitgliedern besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Sitze von
Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein. Der
Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
besteht derzeit aus zwölf Mitgliedern, davon fünf Frauen und sieben
Männer, sodass der Mindestanteil nach § 86 Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt
ist.

Herr Dr. Georg RIEDL hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum
Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung zurückgelegt. Der
Aufsichtsrat soll weiterhin aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern bestehen. Daher ist ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen, um
die bisherige Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu
erreichen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 29. April 2022
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[9] www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
GEMÄSS § 111 Aktiengesetz

Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV und zur Ausübung der Aktionärsrechte
ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies
der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 17. Mai 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

– per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu
Handen Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien
– per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60

– per E-Mail: [10]anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang, – TIF, PDF, etc.)

– per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann
die Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam
erfolgen. Hinsichtlich der Bevollmächtigung eines besonderen
Stimmrechtsvertreters und des dabei einzuhaltenden Verfahrens wird auf die
nachstehenden Ausführungen in dieser Einberufung verwiesen.

Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

– Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

– Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,

– Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des
Aktionärs oder der Aktionärin,

– Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

– Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 10. Mai 2022,
24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die
Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
(Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung
hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Aktionär:innen, die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des Aktiengesetzes, des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
berechtigt sind und dies der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen in dieser
Einberufung nachgewiesen haben, haben das Recht, einen besonderen
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung
eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 20. Mai 2022 kann gemäß §
3 Absatz 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die
geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

(i) Dr. Michael Knap
c/o Interessenverband für Anleger, IVA
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
E-Mail-Adresse [11]knap.vig@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Schottenring 19, 1010 Wien
E-Mail-Adresse [12]moser.vig@hauptversammlung.at

(iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
E-Mail-Adresse [13]nauer.vig@hauptversammlung.at

(iv) Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Schubertring 6, 1010 Wien
E-Mail-Adresse [14]wolf.vig@hauptversammlung.at

Aktionär:innen können eine der vier oben genannten Personen als besonderen
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter [15]www.vig.com/hauptversammlung
ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar, welches zwingend zu verwenden
ist.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen
Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der
Teilnahmeinformation, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist, enthaltenen Bestimmungen zu
beachten.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist
ausdrücklich ausgeschlossen.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz 2 Ziffer
1
Börsegesetz)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in
128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.

KEINE PHYSISCHE ANWESENHEIT
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der
COVID-19-GesV weder Aktionär:innen noch Gäste persönlich zugelassen sind.

INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄR:INNEN

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
(insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
der jeweiligen Aktionärin oder des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes
(DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113,
114, 117 und 120 Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die
personenbezogenen Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der
Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der
Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der
Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen
eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines
Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten
einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c
DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar,
Rechtsberater, besonderer Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister.
Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind,
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.

Die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) Einsicht nehmen und dadurch
auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder
umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich
insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir
personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist,
können Sie Auskunft über die Daten selbst, den Zweck der
Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die Herkunft
und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten
verlangen.

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder
unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung
Ihrer Daten verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig
verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf
unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft.
Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder
unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung
dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung
jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer
personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer Einwilligungserklärung
erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf Ihrer
Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
die vor Ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle
eines Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu
verlangen.

Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format.
Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten
an einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger
uns dies aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder
ein unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige
Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer
Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
Widerspruchsrecht zu.

Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen
Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen
Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung
Ihres Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie,
beizufügen.

Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe

z. H. des Datenschutzbeauftragten Schottenring 30

1010 Wien Österreich
[16]datenschutz@vig.com

Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der
österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien,
([17]dsb@dsb.gv.at) offen.

Wien, im April 2022                                                       
                   Der Vorstand

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19.04.2022

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43(0)50 390-22000
Fax: +43(0)50 390 99-22000
E-Mail: info@vig.com
Internet: www.vig.com
ISIN: AT0000908504
WKN: A0ET17
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1329669  19.04.2022 

References

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1. fragen.vig@hauptversammlung.at
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=4e12ec70ec05a51ba4addf9a520ff477&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
6. fragen.vig@hauptversammlung.at
7. fragen.vig@hauptversammlung.at
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
10. anmeldung.vig@hauptversammlung.at
11. knap.vig@hauptversammlung.at
12. moser.vig@hauptversammlung.at
13. nauer.vig@hauptversammlung.at
14. wolf.vig@hauptversammlung.at
15. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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