„Bürgeranwalt“: Dürfen Kunstwerke vom Eigentümer verändert werden?

Am 23. April um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 23. April 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Dürfen Kunstwerke vom Eigentümer verändert werden?

Die Künstlerin Frau F. wurde von der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach mit der künstlerischen Ausführung eines Brunnens beauftragt. Ende 2021 musste sie allerdings feststellen, dass der Brunnen ohne ihre Zustimmung verändert wurde. Die Gemeinde argumentierte, sie hätte Sanierungen vornehmen dürfen, weil sie die Eigentümerin des Brunnens sei. Die Künstlerin sah in einer Veränderung – ohne dafür ihre Einwilligung eingeholt zu haben – eine Verletzung ihres Urheberrechts. Volksanwalt Werner Amon sieht Frau F. im Recht.

Kampf gegen Verbindungsbahn

Es ist eines der derzeit umstrittensten Wiener Bahnprojekte: Der Ausbau der Verbindungsbahn im Bereich Wien Hietzing. Mit dem nun abgeschlossenen UVP-Verfahren gibt es grünes Licht für den Baustart. Die ÖBB sprechen von einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs im Sinne des Klimaschutzes. Ganz anders dagegen sehen das viele Anrainer/innen in Hietzing. Bereits drei Bürgerinitiativen haben sich gegen das Projekt formiert – sie kritisieren unter anderem die geplante Hochlage der Trasse, den Wegfall von Querungsmöglichkeiten und befürchten eine Zunahme des Güterverkehrs durch das dichtbesiedelte Wohngebiet.

Nachgefragt: Vom Bauernhof zum Gewerbebetrieb – wie bewertet der Verfassungsgerichtshof eine nachträgliche rechtliche „Sanierung“?

In der Südsteiermark betreibt Frau D. eine nachhaltige Landwirtschaft. Daneben hat ihr Nachbar im Lauf der Jahre einen expandierenden Erdbaubetrieb aufgebaut. Mittlerweile machen dort Lärm und andere Immissionen das Leben für Frau D. unerträglich. Die Volksanwaltschaft hat sich an die Seite der jungen Frau gestellt und kritisiert, dass die Umwandlung des Bauernhofs in einen Erdbaubetrieb nachträglich rechtlich „saniert“ worden sei. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof die Sichtweise der Volksanwaltschaft bestätigt.

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