EQS-HV: Einladung zur 33. ordentlichen Hauptversammlung Rath Aktiengesellschaft

EQS-News: Rath AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Einladung zur 33. ordentlichen Hauptversammlung Rath Aktiengesellschaft

13.05.2022 / 09:00
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306

Einladung zur 33. ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 10. Juni 2022, um
10:30 Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. Die
Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltenden
Hygienevorschriften abgehalten.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des        Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2021

2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2021

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2021

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
Mitglieder des Vorstands und des    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022

 

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 20. Mai 2022 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,
Abteilung Investor Relations, auf:

– Jahresabschluss mit Lagebericht,

– Corporate-Governance-Bericht,

– Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

– Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats,

– Vorschlag für die Gewinnverwendung,

– Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2021;

– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung
und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 20. Mai 2022 außerdem im Internet
(www.rath-group.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 20. Mai 2022 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien,
Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
31. Mai 2022 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14,
1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187
oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rath-group.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 31. Mai 2022 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 7.
Juni 2022 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss.

per Post:          Rath Aktiengesellschaft
                        Investor Relations
                        Walfischgasse 14
                        A-1015 Wien
per Telefax:     +43 1 513 44 27-2187
per E-Mail:      RathHV2022@nhp.at
per SWIFT:     GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
AT0000767306 in Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

– Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten    gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

– Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,

– Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer,

– Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

– Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 31. Mai
2022 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor
der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
per Post:         Rath Aktiengesellschaft
                       Investor Relations
                       Walfischgasse 14
                       A-1015 Wien
per Telefax:    +43 1 513 44 27-2187
per E-Mail:    RathHV2022@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail
                     anzuschließen ist.
per SWIFT:   GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
in Text angeben)
Persönlich:   bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[1] www.rath-group.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft € 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
1,500.000 Aktien.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

SICHERHEITS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN

Die oberste Prämisse bei der Hauptversammlung ist der Schutz der
Gesundheit aller Teilnehmer. Die physische Teilnahme an der
Hauptversammlung ist daher ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der
ordentlichen Hauptversammlung geltenden Bestimmungen zur Verhinderung der
Verbreitung von COVID-19, sohin insbesondere unter Einhaltung der
Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes 1950
sowie der im Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden Verordnungen des
Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
sowie der Verordnungen des Landeshauptmannes von Wien möglich („COVID-19
Bestimmungen“).Bitte halten Sie sich daher hinsichtlich allfälliger
Änderungen der Rechtslage zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung
der RATH Aktiengesellschaft am 10. Juni 2022 informiert.

Wien, im Mai 2022                                Der Vorstand

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13.05.2022

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rath AG
Walfischgasse 14
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 513 4427-0
Fax: +43 1 513 4428-87
Internet: www.rath-group.com
ISIN: AT0000767306
WKN: 878275
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1349531  13.05.2022 

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