
BMKÖS startet Prozess zur Erarbeitung von Richtlinien für Kultursponsoring
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer: „Sorgfältiges Vorgehen in der Drittmittel-Akquise ist wichtiger denn je“.
Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport startet gemeinsam mit wichtigen Kunst- und Kulturinstitutionen und unter externer Begleitung des „Fundraising Verband Austria – Dachverband der gemeinnützigen Organisationen“ – einen Prozess zur Erarbeitung von Richtlinien im Umgang mit Kultursponsoring. Das hat Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute bekanntgegeben.
„Die Diskussionen der letzten Wochen haben noch einmal deutlich gezeigt, dass es im Bereich Sponsoring und Fundraising eine erhöhte Aufmerksamkeit braucht. Sorgfältiges Vorgehen in der Drittmittel-Akquise ist wichtiger denn je“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Im Unterschied zu anderen Branchen gibt es im Kulturbereich bis dato keine Richtlinien, wie mit Sponsoring und Fundraising umgegangen werden soll. Das wollen wir jetzt ändern. Ich habe daher mein Ressort beauftragt, gemeinsam mit den größten Kulturinstitutionen des Landes und unter externer Begleitung grundlegende Richtlinien auszuarbeiten, auf die die einzelnen Institutionen sich dann beziehen können.“
Der Auftakt zu diesem Arbeitsprozess werde noch im Mai erfolgen, im Juni sei ein Runder Tisch zum Thema geplant, so Mayer. Teilnehmen werden jedenfalls die Bundestheater und Bundesmuseen, außerdem eingeladen werden jene Kultureinrichtungen, bei denen der Bund per Gesetz oder als Stifter finanzielle Verpflichtungen hat – also beispielsweise die Salzburger Festspiele, die Bregenzer Festspiele oder das Leopold-Museum. Als externe Begleitung des Redaktionsprozesses wird der Fundraising Verband Austria fungieren, der im Auftrag des Wissenschaftsministeriums bereits einen Code of Conduct für Fundraising und Sponsoring bei Forschungseinrichtungen erarbeitet hat. Bis Herbst sollen Ergebnisse vorliegen.
„Für eine Kultur des Gebens braucht es ein nachvollziehbares Regelwerk und einheitliche Standards bei der Annahme und Verwendung von Spenden sowie Sponsoring-Mitteln. Ein guter Code of Conduct, wie in Wissenschaft und Forschung, wird in weiterer Folge eine Attraktivierung der privaten Kulturförderung ergänzend zur staatlichen Finanzierung bewirken“, so Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verband Austria.
„Die Sorgfaltspflicht der Institutionen mit einem eigen Code of Conduct zu standardisieren und gleichzeig auch transparent zu machen zu machen, ist ein sinnvoller Entwicklungsschritt, an dem sich die Bundesmuseen selbstverständlich beteiligen“, sagt Wolfgang Bergmann, wirtschaftlicher Geschäftsführer des Belvedere und derzeitiger Vorsitzender der wirtschaftlichen Geschäftsführer*innen der Bundesmuseen/ÖNB. Christian Kircher, Geschäftsführer der Bundestheater-Holding ergänzt: „Das vermehrte Aufstellen von privaten Geldmitteln war ein Auftrag, der mit der Ausgliederung der Kulturinstitutionen einherging. Die politische Realität hat nun die Notwendigkeit vor Augen geführt, die Herkunft von Sponsorengeldern noch genauer zu hinterfragen. Das ist ein wichtiger Prozess, dem wir uns stellen werden.“
„Was wir mit diesem Prozess nicht erreichen wollen, ist eine Art „Schwarze Liste“ von Unternehmen oder Branchen, mit denen nicht kooperiert werden soll. Eine solche Aufzählung könnte niemals ihrem Anspruch gerecht werden und würde mehr Probleme schaffen als lösen“, so Mayer. „Was wir aber tun können und werden, ist uns Gedanken darüber zu machen, wie man jedes einzelne Sponsoring-Arrangement möglichst gut auf problematische Verstrickungen abklopfen kann und welche Qualitätsstandards es dafür braucht. Darüber wollen wir gemeinsam mit der Branche nachdenken. Was aber auch klar ist: Gewisse Tabus muss es geben: Etwa wenn es um Menschrechtsverletzungen, systematische Gesetzesbrüche oder Kriegstreiberei geht.“
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
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