
ÖH: TU Oberösterreich ist fatal für den gesamten Hochschulbereich
Fehlende Einbindung von Studierendenvertreter_innen und Hochschulvertreter_innen, keine Studierendenrechte, fragwürdige Finanzierung – ein “gescheitertes Wahlzuckerl”
Wien (OTS) – Heute endet die Begutachtungsfrist des Gründungsgesetzes der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation, eher bekannt als TU Oberösterreich. Damit gelangt das einstige Wahlzuckerl von Sebastian Kurz an die oberösterreichische VP nun in die Umsetzung.
“Dieses Gesetz ist die Spitze eines jahrelangen studierendenfeindlichen Kurses der ÖVP im Hochschulbereich – anstatt Bildung aufzuwerten wird sie immer stärker an Wirtschaft, Leistung und politische Gefälligkeiten geknüpft!” zeigt sich Sara Velić vom Vorsitzteam der ÖH entsetzt. Die neue TU soll zwar als öffentliche Universität eingerichtet werden, die Organisation und Verwaltung übernimmt allerdings eine GmbH. “Wir möchten eindringlich davor warnen, erstmals eine GmbH im öffentlichen Hochschulsektor zu ermöglichen – dies wäre erst der Beginn des Umbaus unserer öffentlichen Bildung zu einem Wunschkonzert für private Konzerne und Wirtschaftsbetriebe”, so Velić weiter.
Große Sorgen bereitet der ÖH der Plan, das Studienrecht im Privatrecht anzusiedeln. Keya Baier aus dem Vorsitzteam der ÖH erklärt: “Studierende in privatrechtliche Ausbildungsverträge zu drängen, die kaum Rechtssicherheit bieten oder gar schwere rechtliche Mängel aufweisen, ist inakzeptabel.” Während es an öffentlichen Universitäten bisher ein allgemein gültiges Studienrecht gibt, das Studierenden die Möglichkeit gibt, ihre Rechte auch gegenüber Lehrenden und Einrichtungen zu vertreten, sind diese in einzeln abgeschlossenen, privatrechtlichen Verträgen oft nicht vergleichbar und Rechtsschutz für Studierende kaum gegeben.
Besonders enttäuscht ist Naima Gobara vom Vorsitzteam der ÖH über die fehlende Einbindung von Studierenden in die Gründung der TU Oberösterreich. “Ein Studienangebot und Curricula ohne jegliche studentische Beteiligung zu erlassen ist keine Option für uns! Während Minister Polaschek als Rektor noch für seine gute Gesprächsbasis mit den Studierenden und deren Vertretung bekannt war, scheinen ihm diese als Minister komplett egal zu sein.” Bereits seit Ankündigung einer neuen Universität bittet die ÖH die zuständigen Minister eindringlich um Einbindung, um diese Universität auch für Studierenden attraktiv zu gestalten. “Was Studierende brauchen können nur Studierende beurteilen! Unsere Perspektive ist notwendig, um eine Universität für alle zu gründen und daher brauchen wir Platz für Studierende im Gründungskonvent!”, bringt Naima Gobara an.
Im Gesetzesentwurf ist weiters vorgesehen, dass die Erstattung von Vorschlägen für die Curricula lediglich von der_dem Gründungspräsident_in möglich ist. Dies ist eine direkte Aushebelung sämtlicher demokratischer Prozesse, wie Gobara verdeutlicht: “Wenn Lehrende und vor allem auch Studierende kein Mitspracherecht bei der Curricula-Erstellung haben, wird vorausgesetzt, dass eine Person in sämtlichen Fächern Expertise hat. Es wird direkt betroffenen Personen jegliche Möglichkeit zur Mitbestimmung genommen!”
Bei der ÖH ist man sich einig: das schnell zusammengezimmerte Gründungsgesetz weist viele Fehler und Unzulänglichkeiten auf. “Wir plädieren darauf, den geplanten Start der TU Oberösterreich nach hinten zu verschieben, um mit Ministerium, uniko und SVK in Ruhe einen Entwurf gestalten zu können, der überhaupt Sinn für Forschung und Lehre ergibt, wenn die neue Hochschule schon unbedingt kommen muss”, schließt die ÖH unisono.
ÖH – Österreichische Hochschüler_innenschaft
Tanja Steger
Pressesprecherin
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