Rauch, Plakolm: Blutspenden künftig unabhängig von der sexuellen Orientierung

Rechtliche Grundlage soll im Sommer in Kraft treten – höchste Sicherheit für Blutkonserven weiterhin gegeben

Wien (OTS) – Wien, März 2022: Die Blutspende in Österreich wird künftig nur noch vom individuellen Risikoverhalten abhängig sein und nicht von der sexuellen Orientierung oder vom Geschlecht. Das gaben Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm am 20. Mai 2022 bekannt. Ermöglicht wird das durch eine Novelle der Blutspendeverordnung, die Risikogruppen für eine Blutspende neu definiert und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards für Blutkonserven gewährleistet. Eine Evaluierung der novellierten Blutspendeverordnung wird 2 Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. „Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ist endlich Vergangenheit“, freut sich Rauch. „Ich finde es ausgesprochen gut, dass zukünftig individuelles Risikoverhalten zählt und nicht mehr ganze Bevölkerungsgruppen pauschal diskriminiert werden“, zeigt sich Jugendstaatssekretärin Plakolm erfreut über die Einigung

Nach § 6 der Blutspendeverordnung (BSV) waren bisher Personen, die sich einem Risiko für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten ausgesetzt haben, für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Risikokontakt ausgeschlossen. Die Ausschlussdauer konnte auf vier Monate reduziert werden, wenn ein NAT-Test auf Hepatitis C negativ ausfällt. Diese Regelung führte in der Praxis zu einem pauschalen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern, ihrer Partner:innen und Trans-Personen, obwohl die Regelung auf das konkrete Risikoverhalten abstellt und nicht auf die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht.

Die Novelle der Blutspendeverordnung sieht nun vor, dass ein Risikoverhalten bei Personen vorliegt, die in den drei Monaten vor der Blutspende mehr als drei Sexualpartner:innen hatten sowie deren Sexualpartner:innen, wenn sie von diesem Umstand Kenntnis haben oder davon ausgehen müssen. Die Neuregelung ist damit unabhängig vom Geschlecht und der sexuellen Orientierung. Zusätzlich wird die Ausschlussdauer bei Personen mit Risikoverhalten auf drei Monate reduziert, wenn ein NAT-Test auf Hepatitis B, Hepatitis C und HIV-negativ ausfällt. Damit werden die Voraussetzungen für das Blutspenden vereinheitlicht und es wird klargestellt, dass ein Risikoverhalten individuell zu bewerten und nicht an die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht anzuknüpfen ist.

Zeitnah nach Inkrafttreten der novellierten Blutspendeverordnung im Sommer wird die Blutkommission eine aktualisierte Empfehlung für die Fragebögen zur Blutspende aussprechen. In dieser wird die Umstellung auf das individuelle Risikoverhalten berücksichtigt. Anhand der aktualisierten Fragebögen kann der gleichberechtigte Zugang zur Blutspende ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts durch die Blutspendeorganisationen in Österreich umgesetzt werden.

Zitate

Sozialminister Johannes Rauch: „Die sexuelle Orientierung darf beim Blutspenden keine Rolle spielen, das sage ich aus tiefer Überzeugung. Wenn jemand mit einer Blutspende helfen will, soll die Person nicht aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts daran gehindert werden. Es ist selbstverständlich, dass dabei die höchsten Sicherheitsstandards für Blutkonserven eingehalten werden. Das gewährleistet die neue Regelung. Besonders freut mich die Unterstützung von Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm für dieses gemeinsame Anliegen.“

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm: „Ich bin sehr froh, dass die Diskriminierung beim Blutspenden endlich fällt. Zukünftig gilt die 3-3-3-Regelung: Wer in drei Monaten mit mehr als drei Menschen Sex hat, ist für drei Monate von der Blutspende ausgeschlossen. Zudem werden wir der Novelle eine wissenschaftliche Evaluierung zur Seite stellen, um so die Blutsicherheit ersichtlich zu machen. Was ich auch ganz wichtig finde ist, dass wir zukünftig Blutspender auf die Wichtigkeit der Anwendung von Safer Sex aufmerksam machen. “

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Thomas Neubauer, LL.B.
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