EQS-News: :be AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

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:be AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

21.05.2022 / 11:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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:be AG, FN 543031a
ISIN AT0000A2SGH0

Der Vorstand der :be AG mit Sitz in Lustenau, eingetragen in das
Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch unter FN 543031a
(“Gesellschaft”), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am
20.06.2022, um 16.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) in den Räumlichkeiten
der Gesellschaft im Millennium Park 20, 6890 Lustenau stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 mit dem
Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2021.

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahrs 2021.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2021.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2021.

5. Wahlen in den Aufsichtsrat.

6. Beschlussfassung über Zustimmung zum Abschluss einer D&O-Versicherung
für den Vorstand und den Aufsichtsrat.

7. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und
Lagebericht.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Punkt 6.
AKTIENURKUNDEN, AUSSCHLUSS DER EINZELVERBRIEFUNG VON AKTIEN, Unterpunkt
6.4., zur teilweisen Ermöglichung der Anwendung der Bestimmungen für gemäß
§ 3 AktG börsennotierte Aktiengesellschaften.

9. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung im Punkt 6.
AKTIENURKUNDEN, AUSSCHLUSS DER EINZELVERBRIEFUNG VON AKTIEN, Unterpunkt
6.1., unter anderem zur Anpassung an das geltende Recht.

1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG)

Die gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG bereitzustellenden Unterlagen

– Einberufung gemäß § 106 AktG,
– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten beziehungsweise
Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1., zu dem kein Beschluss zu fassen
sein wird,
– Jahresabschluss per 31.12.2021 mit dem Lagebericht,
– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 5.
– Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG,
– Erklärungen der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsräte gemäß § 87 Abs 2
AktG,
– Vollständiger Text dieser Einberufung,
– Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,

stehen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab dem 30.05.2022,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 6890 Lustenau, Millennium Park
20 und zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[1] www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung und werden bei
der Hauptversammlung aufliegen.

2. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der :be AG teilnehmen, sofern sie
am Nachweisstichtag, das ist am Ende des 10. Tages vor der
Hauptversammlung, somit am 10.06.2022, um 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit
Lustenau), Aktionär der :be AG sind. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
ist durch Übermittlung einer vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder einem
Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellten Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG nachzuweisen.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10 Abs 2 AktG)

2.1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT Code);

2.2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;

2.3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A2SGH0);

2.4. Depotnummer beziehungsweise eine sonstige Bezeichnung;

2.5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht;

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als
sieben Tage sein und bedarf der Schriftform. Die Depotbestätigung muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das
ist der 15.06.2022, bis 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) wie folgt
zugehen:

Per Fax: +43 (0) 1 3750 215-99

oder

Per E-Mail: [2]anmeldung@anmeldestelle.at
oder

Per Post: :be AG
c/o Link Market Services GmbH
Siebensterngasse 32-34
1070 Wien
Austria

oder

Per Swift: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 “HV :be AG” angeben sowie in
Feld 77E und 79 unbedingt “ISIN AT0000A2SGH0” im Text angeben

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag (10.06.2022, 24.00 Uhr [MESZ, Ortszeit
Lustenau]) beziehen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die
Aktien nicht gesperrt. Aktionäre können daher über Ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

3. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109,110 und 118 AktG (§
106 Z 5 AktG)

Auf die Rechte der Aktionäre zur Beantragung von Tagesordnungspunkten
gemäß § 109 AktG, zur Übermittlung von Beschlussvorschlägen gemäß § 110
AktG sowie auf das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG
wird hingewiesen.

Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit
mindestens drei Monaten Aktien im Ausmaß von 5% des Grundkapitals halten,
dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekanntgegeben werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 30.05.2022, samt Nachweis
der Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die :be AG, c/o Link
Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien, oder per E-Mail
mit qualifizierter elektronischer Signatur an
[3]anmeldung@anmeldestelle.at zugeht. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Ein Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen Aktien im Ausmaß
von 1% des Grundkapitals halten, dass Beschlussvorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 09.06.2022, samt Nachweis der
Aktionärseigenschaft per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99 oder per E-Mail
an [4]anmeldung@anmeldestelle.at zugeht. Weitergehende Informationen über
diese Rechte, insbesondere wie Anträge der Gesellschaft übermittelt werden
können, und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu
erbringen ist, sind auf der Internetadresse
[5] www.be-ag.eu/hauptversammlung der Gesellschaft abrufbar.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der
Versammlung Anträge (ausgenommen Vorschläge von Kandidaten zur Wahl in den
Aufsichtsrat) stellen, die keiner vorherigen Bekanntgabe bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne
dieser Einberufung.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
Lage des Konzerns, sowie der in einen Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre. Fragen,
deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden, und zwar per Post,
adressiert an die :be AG c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse
32-34, 1070 Wien

4. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht gemäß § 113 Abs 1 AktG eine natürliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform erteilt werden und ebenso wie ein allfälliger Widerruf der
Vollmacht zeitgerecht vor der Hauptversammlung entweder spätestens bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort, persönlich
übergeben oder an die Gesellschaft spätestens am 20.06.2022, 08.00 Uhr
(MESZ, Ortszeit Lustenau) (einlangend), wie folgt übermittelt werden:

Per Fax: +43 (0) 1 3750 215-99

Per E-Mail: [6]anmeldung@anmeldestelle.at, wobei die Vollmacht oder der
Widerruf der Vollmacht beispielsweise als tif, pdf, et cetra dem E-Mail
anzuschließen ist

oder

Per Post: :be AG
c/o Link Market Services GmbH
Siebensterngasse 32-34
1070 Wien
Austria

Formulare zur Erteilung und zum Widerruf einer Vollmacht stehen zum
Download unter [7] www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung.
Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf nicht zwingend. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung gelten sinngemäß auch für
den Widerruf der Vollmacht.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie oben unter Punkt 2.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG) zu erfüllen haben. Aufgrund der
Novellierung des Aktiengesetzes ist eine anonyme Teilnahme als
Legitimationsaktionär (Aktien im “Fremdbesitz”) nicht mehr zulässig.

5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Gemäß § 106 Z 9 AktG iVm § 83 Abs 2 Z 1 BörseG wird weiter bekanntgegeben,
dass die Gesellschaft 50.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien
ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre beziehungsweise ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft
behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienen
Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung
mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten bzw. die Möglichkeit
zur Registration für die Hauptversammlung ist ab 15:00 Uhr (MESZ, Ortszeit
Lustenau).

Lustenau im Mai 2022

Der Vorstand

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21.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: :be AG
Millennium Park 20
6890 Lustenau
Österreich
Telefon: +43 5577 63051-0
Fax: +43 5577 63051-6890
E-Mail: office@be-lustenau.com
Internet: www.be-ag.eu
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WKN: A3CWWB
Börsen: Wiener Börse (Dritter Markt (MTF))
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