Stellungnahme des OÖ Seniorenbundes zum Erhalt von Leistungen aus den NPO Fonds

Linz (OTS) – „Der OÖ Seniorenbund hat auf ausdrückliche Empfehlung des Sozialministeriums und des Seniorenrates beim NPO Fonds um einen Ausgleich der Einnahmenausfälle angesucht und erhalten. Die Einreichung wurde durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und von Juristen als gesetzeskonform bestätigt“, betont OÖ Seniorenbund-Landesgeschäftsführer Franz Ebner.

„Der OÖ Seniorenbund ist primär eine der größten Sozialorganisationen – und keine Parteiorganisation. Es gibt eine strikt getrennte Finanzgebarung. Die gemeinnützigen Aktivitäten sind klar von den politischen getrennt und werden von 427 eigenständigen gemeinnützigen Ortsgruppen-Vereinen organisiert, die einen Großteil der Unterstützungen erhalten haben. Die erhaltene Unterstützung in Höhe von ca. 12 Euro pro Mitglied pro Pandemiejahr setzt belegte Einnahmenausfälle voraus“, erklärt Ebner.

Der OÖ Seniorenbund hat rund 75.000 Mitglieder, denen er ein umfassendes Sozialberatungs-Service sowie eine vielfältige Unterstützung bietet, um die Lebensqualität der Generation 60+ zu verbessern, dazu zählen Bildungs-, Kultur-, Bewegungs-, und Freizeitangebote.

In der Beilage bzw. untenstehend übermitteln wir Ihnen das Schreiben des Sozialministeriums sowie eine Stellungnahme von Mag. Werner Suppan.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Mag. Werner Suppan: Den Statuten entsprechend ist der OÖ Seniorenbund ein selbstständiger Verein (ZVR-Nr 200403025), der nicht Bestandteil einer politischen Partei, also keine Gliederung einer politischen Partei im Sinne des § 2 Z 1 Parteiengesetz ist. In den Statuten des OÖ-Seniorenbundes ist auch keine Unterstützung einer politischen Partei vorgesehen oder einer politischen Partei (im Sinne des umfassenden Parteienbegriffes nach § 2 Z1 Parteiengesetz) die Mitwirkung an der Willensbildung des OÖ-Seniorenbundes, etwa durch Entsendungen in Organe, eingeräumt. Dem OÖ-Seniorenbund ist auch keine politische Partei bekannt, in deren Statut/Satzungen eine Mitwirkung des Vereins OÖ-Seniorenbundes an der Willensbildung dieser Partei, etwa durch Entsendungen in deren Organe, vorgesehen wäre. Jedenfalls sind keine derartigen an den Verein OÖ-Seniorenbund gerichteten formellen Aufforderungen zur Entsendung von Personen in Organe politischer Parteien bekannt und erfolgen solche auch nicht. Die nebulose Verwendung des Begriffs einer „Vorfeldorganisation“ ist rechtlich und sachlich nicht begründet.

OÖ Seniorenbund
MMag. Alexandra Mitterhauser
Obere Donaulände 7, 4020 Linz
0664/80762714
alexandra.mitterhauser@ooe-seniorenbund.at
http://ooe-seniorenbund.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender