Karner: Großer Teil der Vermögenswerte in der Geldwäsche stammt aus Cyberbetrug

Geldwäschestelle des Bundeskriminalamtes verzeichnete 5.952 Akteneingänge – steigende Verdachtsmeldungen zeigen erhöhte Awareness in meldeverpflichteten Berufen

Wien (OTS) – 5.952 Akteneingänge verzeichnete die Geldwäschestelle (A-FIU) im Bundeskriminalamt im Jahr 2021, und damit um rund 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 4.994 Eingänge waren Verdachtsmeldungen, von denen nach Durchführung des Analyseverfahrens 2.578 in Form von Analyseberichten an die Strafverfolgungsbehörden zur weiterführenden Ermittlung weitergingen. 754 Eingänge betrafen Anfragen und Informationen internationaler Partnerdienste an die A-FIU.

Die steigenden Verdachtsmeldungszahlen zeigen eine erhöhte Awareness bei den meldeverpflichteten Berufen. Aber nicht nur Zahl der Verdachtsmeldungen ist gestiegen, sondern in vielen Fällen auch deren Qualität. Österreich bekennt sich klar zur nachhaltigen Bekämpfung und Aufklärung von Geldwäschedelikten sowie zur engen Zusammenarbeit aller Betroffenen. „Die Vernetzung zwischen der Privatwirtschaft und ihren Aufsichtsbehörden, aber auch die internationale Kooperation sind entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche. Österreich hat in diesem Bereich eine international anerkannte Vorreiterrolle eingenommen“, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Zahlen im Detail

2021 gab es in Österreich 85 Verurteilungen wegen Geldwäscherei. Bei den bekanntgewordenen und für die Verurteilung der Geldwäscherei notwendigen Vortaten waren Betrügereien, Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Kinderpornografie und Urkundendelikte führend.

Knapp 93 Prozent der Verdachtsmeldungen stammen von Banken, gefolgt von den Virtual Currency Exchangern, den Notariaten und den rechtsberatenden Berufen, sowie den Steuerberatenden, Bilanzbuchhaltungsberufen und Wirtschaftstreuhänderinnen und Wirtschaftstreuhändern.

Die Analyse der Geldwäschestelle ermöglicht es, die gemeldeten Fälle bestimmten Deliktsbereichen zuzuordnen. Auch aufgrund qualitativer Verbesserung der Verdachtsmeldungen konnte die A-FIU das Dunkelfeld jener Fälle erhellen, die sich bisher keinen bestimmten Vortaten zuordnen ließen. Der Geldwäscherei ging am häufigsten Betrugshandlungen voraus (39 Prozent). Bei zwölf Prozent der Verdachtsmeldungen erkannte die A-FIU Steuerdelikte. Fünf Prozent der Verdachtsmeldungen standen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung, der Rest teilt sich auf Urkunden, Suchtmittel, Menschenhandel und sonstige Delikte auf.

Cyber im Fokus

„Die Ermittlungen der letzten Jahre zeigen auf, dass ein großer Teil der Vermögenswerte aus Cyberbetrug stammt. Die Weiterentwicklung unserer Präventionsstrategie zur Cybersicherheit ist daher vorrangig“, sagte der Innenminister. Auch das Jahr 2021 war geprägt von der Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Zu den zahlreichen bekannten Methoden der Geldwäscherei wie Money Mules gesellten sich auch neue Methoden wie Betrügereien mittels Krypto-Gutscheinen. Trotz der beachtlichen Kursschwankungen bleiben Kryptowährungen also weiterhin ein bewährtes Mittel der Geldwäsche. „Das Bundeskriminalamt und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geldwäschemeldestelle haben im Kampf gegen Geldwäsche gute Fortschritte gemacht. Die Sensibilisierung der Banken und Krypto-Exchanger ist ein wichtiger Faktor um die Analysen effizient und erfolgreich führen zu können“, betonte Karner.

Start des Rückmeldesystems

Dem hohen Informationsaufkommen begegnet die Meldestelle im BK auch mit technischen Mitteln. Dafür führte sie 2019 internationalen Vorbildern folgend das Analysetool „goAML“ ein.

Um den meldenden Berufsgruppen auch eine zeitgerechte Rückmeldung über die Wirksamkeit und Qualität ihrer einzelnen Verdachtsmeldungen zu bieten, hat die Geldwäschemeldestelle 2021 intensiv an einem automatisierten Rückmeldesystem gearbeitet. Seit Februar 2022 erhalten die meldepflichtigen Berufsgruppen ein individuelles Feedback zu ihren Verdachtsmeldungen, beispielsweise über die Qualität der Meldung oder darüber, ob die Analyse der Geldwäschemeldestelle den angegebenen Verdacht bestätigen konnte. Österreich ist damit eines der ersten Länder in der Europäischen Union, das auf jede einzelne Verdachtsmeldung eingeht und verlässlich Rückmeldung dazu gibt.

Ausblick

Auch das Jahr 2022 hält für die österreichischen Geldwäschebekämpfer große Herausforderungen bereit: Einen besonderen Fokus wird das Bundeskriminalamt auf die Verhandlungen über den Entwurf eines neuen Geldwäschepakets der Europäischen Kommission legen. Der Legislativ-Entwurf betrifft unter anderem die Kernaufgaben der europäischen FIUs, weshalb sich die Geldwäschemeldestelle aktiv in die Verhandlungen einbringen wird, um ihre Standpunkte und Rechtsansichten durchzusetzen.

7. Geldwäschetagung

Am 30. und 31. Mai 2022 findet bereits zum siebenten Mal die Geldwäschetagung statt, die sich dem größten Legislativvorschlag widmet, den die Europäische Kommission im Bereich der Geldwäschebekämpfung je erarbeitet hat: Das EU Single Rule Book plant weitreichende Änderungen der Geldwäscheregeln über alle Branchen hinweg, stellt Aufsichtsbehörden und FIUs vor neue Herausforderungen und bettet manche in einen neuen europäischen Behördenverbund ein. Die Tagung versteht sich als gute Gelegenheit, die Auswirkungen auf Österreich zu diskutieren. Darüber hinaus wird es Vorträge und Workshops von und mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftskammer Österreich, den betroffenen Bundesministerien, der Finanzmarktaufsicht, der Österreichischen Nationalbank, der Notariatskammer, des österreichischen Rechtsanwaltskammertags und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geben. Erstmals findet die Tagung in hybrider Form statt.

Anmeldung zur 7. Geldwäschetagung:
https://www.wko.at/service/anmeldung-geldwaesche-tagung.html

Mehr Infos zur Geldwäscherei unter:
https://www.bundeskriminalamt.at/a-fiu

Bundesministerium für Inneres
Oberst Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
+43 (0) 1-531 26 – 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender