
Rauch: Bereits mehr als 1 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen durch den WOHNSCHIRM
345 Wohnungen gesichert, 33 Umzüge unterstützt
Wien (OTS) – Sozialminister Johannes Rauch hat eine erste Zwischenbilanz über den im März diesen Jahres gestarteten „WOHNSCHIRM“, eine neue Sozialleistung zur Delogierungsprävention, gezogen: „Mit Ende Mai haben wir finanzielle Unterstützungsleistungen in der Höhe von 1 .014.475 Euro ausbezahlt. 378 Haushalten konnte damit die Wohnung gesichert werden bzw. ein Umzug in eine leistbare Mietwohnung mitfinanziert werden. Fast die Hälfte der unterstützten Haushalte waren Familien mit Kindern. Von den 173 Familien mit Kindern sind die Hälfte (87) Allleinerziehende. Diese Zahlen machen deutlich, wie notwendig der WOHNSCHIRM ist. Es hat sich dabei auch gezeigt, dass Haushalte mit Kindern in besonderem Maß von hohen Wohnkosten betroffen sind. Der WOHNSCHIRM des Sozialministeriums verhindert, dass Familien aufgrund von Mietschulden ihre Wohnung verlieren.“, erläutert Sozialminister Johannes Rauch.
Eine vom Sozialministerium beauftragte Studie der Statistik Austria („So geht’s uns heute“ Q4/2021) zeigt, dass sich Familien mit minderjährigen Kindern in besonderem Maß von hohen Wohnkosten belastet fühlen.
• 6,7% der Haushalte mit minderjährigen Kindern können es sich nicht leisten, ihre Wohnung ausreichend warm zu halten
• 17,2% der Haushalte mit minderjährigen Kindern erleben die Wohnkosten als schwere finanzielle Belastung; unter Ein-Eltern-Haushalten sogar 23,1% und unter Mehrkindfamilien 18,2% (Gesamtbevölkerung: 13,2%)
• 6,8% der Haushalte mit minderjährigen Kindern bereitet es große Schwierigkeiten, mit ihrem Einkommen auszukommen, weiteren 10,4% Schwierigkeiten
• Während insgesamt 11,7% der im Q4/2021 befragten Personen erwarteten, in den darauffolgenden 3 Monaten Zahlungsschwierigkeiten in Bezug auf ihre Wohnkosten zu haben, liegt dieser Anteil unter Mehrkindfamilien bei 19,2% und unter Ein-Eltern-Haushalten sogar bei 20,2%.
Der WOHNSCHIRM unterstützt Mieter:innen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können und schützt damit vor Wohnungsverlust.
Die „Unterstützungsleistung zur Wohnungssicherung“ deckt einmalig Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, sofern diese nicht selbst gedeckt werden können. Die Höhe dieser Leistung ist nicht gedeckelt.
Wenn die derzeitige Wohnung nicht leistbar oder nicht dauerhaft ist, dann kann auch ein Antrag auf eine „Pauschale Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel“ gestellt werden.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen, den österreichweiten Beratungseinrichtungen und zur Antragsstellung im Internet unter wohnschirm.at
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