Tanja Graf: ÖVP-Grüner-Antrag sieht jährlich 100 Millionen Euro für Erdgasbezug aus anderen Quellen und Alternativanlagen vor

ÖVP-Energiesprecherin zu weiterem Gesetzesantrag: Alle Speicheranlagen in Österreich an das österreichische Leitungsnetz anschließen

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Im Zuge der Sanktionierungen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wird auf europäischer und nationaler Ebene der mittel- und langfristige Ausstieg aus russischem Erdgas sowie die Diversifizierung des österreichischen Erdgasbezugs angestrebt. Der Umstieg auf Erdgas aus anderen Herkunftsländern ist allerdings mit erhöhten Kosten für die Anlieferung nach Österreich bzw. mit gestiegenen Erdgaspreisen verbunden. Um die daraus entstehenden Mehrkosten für die österreichische Wirtschaft und Verbraucher/innen abzuwenden, soll im Wege von Förderungen ein Ausgleich für die entstehenden Mehrkosten ermöglicht werden. Für die Diversifizierung des Bezugs von Erdgas sowie für die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger werden in den Jahren 2022 bis 2025 daher jeweils jährlich Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereitgestellt. Das sieht ein ÖVP-Grüner Antrag zum Gasdiversifizierungsgesetz vor, der heute in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie beschlossen wurde. „Wir wollen damit die Abhängigkeit von russischem Erdgas reduzieren und Unternehmen dabei unterstützen, umzurüsten“, so ÖVP-Energiesprecherin Abg. Tanja Graf.

Die Mittelbereitstellung in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro erfolgt aus den bereits bundesfinanz- und bundesfinanzrahmengesetzlich veranschlagten Mitteln. Abwicklungsstelle für dieses Instrument ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH, bei der auch die erforderlichen Unterlagen einzubringen sind bzw. mit der die Verträge abgeschlossen werden. Die näheren Details für den Einsatz der Mittel, zum Ablauf des Verfahrens usw. sind in den noch zu erlassenden Richtlinien festzulegen.

Ein weiterer Gesetzesantrag, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird, geht auf einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Gasversorgung ein. Darin werden die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen für Speicheranlagen und Speicherfüllstände verpflichtet. Mit der entsprechenden Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 soll im Sinne der Gasversorgungssicherheit festgelegt werden, dass sämtliche Speicheranlagen auf dem Hoheitsgebiet Österreichs auch an das österreichische Leitungsnetz angeschlossen werden müssen. Für betroffene Speicheranlagen ist innerhalb von vier Monaten ab Inkrafttreten ein Antrag auf Netzzugang und Netzzutritt zu stellen.

Die Energieministerin soll zum Abschluss von Ressortübereinkommen über die gemeinsame Nutzung von Speicheranlagen ermächtigt werden. Mit einem solchen Abkommen kann das genaue Verhältnis und der Umfang einer gemeinsamen Speichernutzung zwischen der Republik Österreich und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinbart werden. Praktisch relevant sei dies insbesondere für die Speicheranlage Haidach – rund 30 Kilometer nordöstlich von Salzburg. Diese ist bislang nur an das deutsche Marktgebiet angeschlossen, unterstrich Graf abschließend.

Detailregelungen werden noch festgelegt.

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