Kugler: Einhaltung des Völkerrechts und Schutz der Menschenrechte müssen auch im Krieg gewährleistet werden

Entschließungsantrag zum Schutz des humanitären Völkerrechts in der Ukraine einstimmig beschlossen

Wien (OTS) – Der Menschenrechtsausschuss hat in seiner Sitzung heute, Mittwoch, die Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit befürwortet. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir die Situation des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und die schreckliche Situation der Menschen in diesem Land im Menschenrechtsausschuss aufgreifen. In besonderer Sorge sind wir über die Kriegsgefangenen“, sagte ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kugler.

„Selbst im Krieg gibt es Regeln, die zwingend zu befolgen sind. Die Regeln des humanitären Völkerrechts sind rote Linien, die sich aufgrund des unsagbaren Leids, das Kriege hervorrufen, im Völkerrecht herausgebildet haben“, so Kugler. Ganz besonders sei dabei der Schutz von Personen in vulnerablen Situationen – einschließlich Frauen, Menschen mit Behinderungen und Kindern – zu gewährleisten.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht dar. Bezüglich des russischen Angriffskrieges in der Ukraine gibt es zahlreiche Hinweise auf systematische Kriegsverbrechen wie Folter, Erschießungen, Verschleppungen, Luftangriffe auf Zivilisten sowie Vergewaltigungen als strategisches Instrument der Kriegsführung.

Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Einrichtung individueller internationaler strafrechtlicher Verantwortlichkeit stelle eine Zeitenwende dar, führte Kugler aus. „Österreich unterstützt jeden Schritt, der der Weltöffentlichkeit signalisiert, dass Kriegsverbrechen und gravierende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht geächtet und geahndet werden.“

Kugler: „In unserem heutigen Entschließungsantrag ersuchen wir daher die Bundesregierung, sich im Rahmen der Europäischen Union, bilateral sowie in multilateralen Foren nachdrücklich für die Einhaltung und Durchsetzung der Normen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschen­rechte sowie für eine unabhängige Aufklärung und Verfolgung der Menschenrechts­verletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine sowie die Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit einzusetzen.“

„Als neutrales Land können wir uns besonders für Kriegsgefangene einsetzen. Ich freue mich, dass der heutige Antrag einstimmig die klare österreichische Haltung zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts unterstreicht“, so Kugler abschließend. (Schluss)

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