Städtebund begrüßt 33. StVO-Novelle

Wunsch nach Rechtsgrundlage für automationsunterstützte Ein- und Zufahrtskontrolle („Zonen-Zufahrtsmanagement“)

Wien (OTS/RK) – Der Österreichische Städtebund begrüßt anlässlich der gestrigen Behandlung im Verkehrsausschuss des Nationalrates und gemeinsamen Verhandlungen die Novelle zur Straßenverkehrsordnung. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Novelle stärken den Umweltverbund, erhöhen die Verkehrssicherheit und werden sich positiv auf die aktive Mobilität in den Städten auswirken.“ Beispielsweise ist es den Städten nunmehr möglich, im großen Stil Fahrradstraßen zu verordnen, da mit der aktuellen Novelle die Einschränkung auf Straßen mit Durchfahrtsverbot für Kfz gefallen ist. Auch wird eine Rechtsgrundlage für Verkehrsberuhigung im Schulumfeld in Form von „Schulstraßen“ geschaffen.

„Mit der vorliegenden Novelle kommt der Bund langjährigen Forderungen des Österreichischen Städtebundes nach, das wir sehr begrüßen“, betont Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

Neueste Erhebungen zu Investitionsbedarfen im Radverkehr ergeben, dass je nach Art der Anlage 710-882 Mio. Euro pro Jahr benötigt werden, um 13 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030 in Österreich zu erreichen. Das derzeitige Fördervolumen von klimaaktiv mobil (Förderprogramm für die Aktive Mobilität des Bundes) beläuft sich auf 60 Mio. Euro pro Jahr. „Damit wir Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur schnell in den Städten implementieren können, wäre zusätzlich zu den rechtlichen Möglichkeiten das Zwölffache an Fördermitteln erforderlich,“ so Weninger weiter.

Forderung nach automationsunterstützter Zufahrtskontrolle

Der Städtebund setzt sich auch schon seit Jahren dafür ein, dass bestehende städtische Fahr- und Zufahrtsverbote auch mittels bildgebender Verfahren automationsunterstützt überwacht werden dürfen. Eine ähnliche Regelung besteht in vielen italienischen Städten in Form der “zona traffico limitato” (ZTL) und ist leider nicht Teil der aktuellen Novelle. Dazu Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Wir erwarten uns, dass dieses Vorhaben in einem zweiten Schritt angegangen wird. Der Städtebund und das BMK haben dazu gemeinsam ein Rechtsgutachten zu datenschutzrechtlichen Fragen beauftragt und es sieht gut aus“. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Herbst eine entsprechende Rechtsgrundlage zur automationsunterstützten Kontrolle bestehender Fahrverbote geschaffen werden könnte – sofern der politische Wille dazu besteht,“ gibt sich Weninger zuversichtlich.

Der Städtebund hatte im Rahmen der Begutachtung den Konsultationsmechanismus aufgrund finanzieller Auswirkungen der ursprünglichen Vorschläge zu § 7 Abs. 6 (generelle Freigabe der Einnahmen für den Radverkehr) und § 24 Abs. 1 lit. d (Ausweitung von Halte- und Parkverboten bei Kreuzungen von derzeit 5 auf 8 Meter) ausgelöst, die auf städtischer Ebene bei Straßenerhaltern beziehungsweise Verkehrsbehörden in Form von erhöhtem Prüf- und Verordnungsaufwands, sowie in Form von Bodenmarkierungen, baulichen Maßnahmen im Kreuzungsbereich, sowie nötigen Änderungen im Bereich der Beschilderungen schlagend geworden wären. Beide Paragraphen sind nunmehr nicht mehr Teil der Regierungsvorlage.

Über den Österreichischen Städtebund

Der Österreichische Städtebund ist die Interessenvertretung und eine starke Stimme für Städte und größere Gemeinden in Österreich. Aktuell sind es 259 Mitgliedsgemeinden. 5,5 Millionen Menschen leben in Österreich in Städten. Auch 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Städten.

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