Nationalrat: Koalition will Aufhebung der Impfpflicht noch vor dem Sommer beschließen

Auch Novelle zum Parteiengesetz soll auf die Tagesordnung der nächsten Plenarwoche kommen

Wien (PK) – ÖVP und Grüne wollen die angekündigte Abchaffung der Impfpflicht noch vor dem Sommer beschließen. Mit einem Fristsetzungsantrag wurde der Gesundheitsausschuss des Nationalrats am Ende des heutigen Plenartages aufgefordert, die Vorberatungen über den heute eingebrachten Gesetzesantrag bis zum 6. Juli abzuschließen. Gleiches gilt für Novellen zum COVID-19-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz sowie zum Gesundheitstelematikgesetz, die allerdings noch nicht viel Konkretes beinhalten. Unterstützung, was die rasche Aufhebung des Impfpflichtgesetzes betrifft, erhielt die Koalition von der FPÖ, ein von den Freiheitlichen eingebrachter Fristsetzungsantrag für einen eigenen Antrag erhielt hingegen keine Mehrheit. Auch er hat eine Abschaffung der Impfpflicht zum Gegenstand.

Auf Initiative der Koalitionsparteien wurden außerdem auch zu weiteren Gesetzesanträgen und Regierungsvorlagen Fristsetzungen beschlossen. Das betrifft zum einen die in Diskussion stehende umfangreiche Novelle zum Parteiengesetz, die damit ebenfalls auf die Tagesordnung der letzten Plenarsitzungen vor der Sommerpause Anfang Juli kommt. Allerdings ist nach wie vor offen, ob die für einen Beschluss der Novelle notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kommt, neben der Koalition stimmten nur die NEOS für den Fristsetzungsantrag.

Zum anderen ist der Budgetausschuss angehalten, die Beratungen über zwei Anträge und zwei Regierungsvorlagen bis zum 5. Juli abzuschließen. Dabei geht es um Energiekostenzuschüsse für Unternehmen mit hohem Energiebedarf, die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel für den Ausstieg aus russischem Erdgas bei entsprechendem Bedarf, die Berücksichtigung der jüngsten Kompetenzverschiebungen in der Regierung im Budget 2022 und im Bundesfinanzrahmengesetz sowie die Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Künftig soll die budgetäre Ausstattung des Fonds über das Bundesfinanzgesetz geregelt werden und nicht im COVID-19-Fonds-Gesetz. (Schluss Nationalrat) gs

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