“Unser Geld für unsere Leut” ist rechtswidrig und nicht menschenrechtskonform

Zum EuGH-Urteil gegen Österreich über die Indexierung der Familienbeihilfe für ausländische Arbeitskräfte

Österreich (OTS) – Die Indexierung der Familienbeihilfe für ausländische Arbeitskräfte ist rechtswidrig, so der EuGH in seinem Urteil vom 16. Juni 2022, sie verstößt gegen die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Dieser„Anpassungsmechanismus“ stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nicht gerechtfertigt ist. Und da die Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie inländische Arbeitnehmer an der Finanzierung der Beiträge, die der Familienbeihilfe unten Steuervergünstigungen zugrundeliegen, beteiligt sind, ohne dass es dabei auf den Wohnort der Kinder ankäme, verstößt diese österreichische Regelung auch gegen die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union. Dass sich der damalige Kanzler Kurz und seine türkis-blaue Regierung 2018 trotz gegenteiliger Expertisen (darunter des Völkerrechtsbüros des BMEIA) über geltendes eindeutiges EU-Recht hinweggesetzt hatten, kommt die Steuerpflichtigen nun in Gestalt von hohen Abwicklungs- und Verfahrenskosten teuer zu stehen – Kosten, die auch eine Form ver-steckter Wahlkampfkosten sind, die zumindest dem blauen Regierungspartner(„Ibiza“ folgte im Jahr darauf) nichts genutzt haben. Dieser allerdings setzte sich auf die Indexierung der Familienbeihilfe noch mit hetzerischen und rassistischen Werbesujets (dunkelhäutige Kopftuchträgerinnen mit Geldscheinen) drauf -unwidersprochen von Kanzler und Vizekanzler, was nicht vergessen werden sollte. Dass es nicht nur dem Anstand widerspricht, Menschen, die hier die gleichen Lohnsteuern und sonstigen Abgaben wie österreichische Staatsangehörige zahlen, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag und Un-terhaltsabsetzbetrag zu kürzen, sondern nun auch „ganz offiziell“ als rechtswidrig erkannt wurde, ist befriedigend und bestätigt das Funktionieren der europäischen Institutionen.

Angesichts dessen stellt sich jedoch auch die Frage, wie die Steuerpflichtigen nun dazukommen, dass das Staatsbudget mit den der Höhe nach noch nicht abschätzbaren Abwicklungs- und Verfahrenskosten belastet wird. Und das nur deshalb, weil sich Politiker sehenden Auges über eine glasklar formulierte EU-rechtliche Regelung hinweggesetzt haben – möglicherweise in der Annahme, dass es à la Orbán oder Kaczyński EU-intern „eh schon irgendwie gerichtet werden kann“.

Bedauerlich nur, dass jene Politiker, die diese Regelung zwar betrieben, aber – formal gesehen – nicht zu verantworten hatten (die Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes wurde ja vom Nationalrat beschlossen), nicht zur Haftung für den Schaden, den sie angerichtet haben, herangezogen werden können.

Fazit: „Unser Geld für unsere Leut“ ist weder EU-rechtskonform, noch ein menschenrechtlicher Standard – jedenfalls nicht, wenn unter „unsere Leut“ nicht zumindest alle verstanden werden, die in diesem Land leben oder arbeiten. Anders sieht das nach wie vor die Generalsekretärin der ÖVP, Laura Sachslehner: „Auch das Kopftuchverbot in der Schule und die verminderte Mindestsicherung bei mangelnden Deutschkenntnissen wären sinnvolle und zeitgemäße Maßnahmen gewesen, die an Höchstgerichten gescheitert sind.“ Und:
„Wir lassen uns nicht von unserem Kurs abbringen. Es braucht Gerechtigkeit im österreichischen Beihilfensystem!“ Wenn das die Linie der großen Regierungspartei ist, wird in Zukunft noch mehr Steuergeld für verlorene Gerichtsverfahren aufzuwenden sein. Dass wir nun die Hoffnung auf faire und nichtdiskriminierende Behandlung aus-ländischer Arbeitskräfte auf den EuGH in Luxemburg oder den EGMR in Straßburg und nicht auf unser Parlament setzen müssen, stimmt mehr als bedenklich. Aber angesichts der Inaussichtstellung eines „Beharrungsbeschlusses“ durch Frau Sachslehner müssen wir offenbar (wieder einmal) froh sein, dass die europäischen Instanzen gelegentlich die österreichische Politik korrigieren, wenn sie verkündet: „Als Volkspartei kämpfen wir weiter für mehr Gerechtigkeit im Bei- hilfensystem & für eine Unterscheidung zwischen In- und Ausland bei den Sozialleistungen – daran ändert auch das EuGH-Urteil nichts!“

Thomas Höhne und Hannes Tretter für das Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte (www.humanrights.at)

Hannes Tretter, Vorstandsvorsitzender Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte
hannes.tretter@humanrights.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender