Klimaschutzministerium: Eckpunkte für Gasdiversifizierungsförderung festgelegt

Unternehmen, die nicht-russisches Erdgas nach Österreich bringen, bekommen Mehrkosten gefördert

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die Förderung der Gasdiversifizierung in Österreich ausgearbeitet. Über das im Parlament beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz bekommen Unternehmen, die zwischen 1. Juli 2022 und zunächst 31.Dezember 2022 nicht-russisches Erdgas nach Österreich bringen und hier nutzen, einen Teil der Mehrkosten gefördert. Die Förderung sieht vor, dass Unternehmen rückwirkend mit Inkrafttreten des Gasdiversifizierungsgesetzes am 1. Juli 2022 und bis Ende 2022 Ansuchen stellen können. Sie wird von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt. Insgesamt stehen für diese Maßnahme bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Erforderlichenfalls kann der Betrag auch noch erhöht werden.

Dabei sind folgende Kriterien von den Unternehmen zu beachten:

* Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass das Gas in österreichische Speicher eingelagert oder sofort in Österreich verbraucht wird.

* Das Gas muss jedenfalls für den Verbrauch in Österreich bestimmt sein. Es darf nicht ins Ausland verkauft werden.

* Die Herkunft des Erdgases aus nicht-russischen Quellen muss per eidesstattlicher Erklärung nachgewiesen werden.

* Die Mehrkosten für nicht-russisches Erdgas entstehen vor allem
beim Transport. Diese Mehrkosten müssen vom Unternehmen nachgewiesen werden und werden dann mit maximal 4,20 Euro pro MWh gefördert.

* Die Hälfte der Förderung wird bei der Lieferung nach Österreich ausbezahlt, die zweite Hälfte nach Verbrauch des Gases in Österreich.

Die Förderung für nicht-russisches Erdgas ist ein Beitrag zur Stärkung der österreichischen Energieunabhängigkeit. Über eine gezielte Förderung für alle Unternehmen, die Gas aus alternativen Quellen beziehen, wird die Abhängigkeit von russischem Erdgas reduziert. Damit unterstützt die Bundesregierung auch ganz gezielt den Aufbau von neuen Lieferbeziehungen von österreichischen Unternehmen.
Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Dezember 2022 und wird gegebenenfalls verlängert.

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Florian Berger
Pressesprecher der Bundesministerin
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