Antibiotika Einsatz bei AMA-Puten um zwei Drittel reduziert

Wien (OTS) – Das wichtigste zuerst: Heilmittel dürfen in der Putenproduktion nur im Krankheitsfall und nur durch den Amtstierarzt verabreicht werden. Keinesfalls dürfen sie vorbeugend gegeben werden.

Bevor der Tierarzt zu Antibiotika greift, versucht er es zuerst mit Heilmittel aus Kräutern und Pflanzen. Nur wenn es nicht anders geht, kommen, speziell auf die Krankheit abgestimmte, Antibiotika zum Einsatz. Aber das sind selten gewordene Abläufe, denn die strengen gesetzlichen Vorgaben und die hohen AMA-Tierwohlstandards, haben den Antibiotika Einsatz in den letzten Jahren um fast zwei Drittel reduziert.

Nach einer allfälligen Behandlung durch den Tierarzt ist eine Karenzzeit einzuhalten. Das heißt mit der Schlachtung muss so lange gewartet werden, bis keinerlei Rückstände mehr nachweisbar sind. Das AMA-Gütesiegel geht über die gesetzlichen Vorgaben noch hinaus und sieht eine doppelt so lange Karenzzeit vor. Jede Behandlung wird zusätzlich in einer Datenbank registriert und dokumentiert.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jede zusätzliche Tierwohlmaßnahme zu weniger Behandlungen führt und die Entstehung von resistenten Keimen mindert. Mehr Tierwohl bedeutet also gesündere Herden. Deshalb zahlt es sich aus auf Qualität und Herkunft zu achten.

Woran erkennt man nun die gute AMA-Pute im Handel? Ganz einfach:
Egal welche Handelsmarke auf dem Etikett steht – wenn das AMA-Gütesiegel drauf ist, dann ist die gute Pute drin.

Weitergehende Informationen und 100 feine Putenrezepte auf:
[www.diegutepute.at] (http://www.diegutepute.at/)

Näheres zum AMA-Gütesiegel: [www.amainfo.at] (http://www.amainfo.at/)

Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union.

Gerhard Smuck
Tel: 069915126290
Mail: g.smuck@sp1.at

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