VIRUS zur Grazer Augartenbucht: Höchstgericht zeigt serienweise Altbürgermeister Nagls Rechtswidrigkeiten auf

Es geht nicht um Rückbau sondern um Maßnahmenvorschreibungen sowie um ein Exempel gegen Rechtsbruch

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS hat gemeinsam mit dem Naturschutzbund Steiermark nach dem Naturschutzbescheid des Grazer ÖVP-Altbürgermeister auch den Wasserrechtsbescheid erfolgreich beim Höchstgericht bekämpft. Sprecher Wolfgang Rehm: „Damit ist dieses Projekt nun ein doppelter Schwarzbau. Die Präsidialabteilungsleiterin Ennehofer möge nicht Schuldumkehr betreiben, es geht nicht um Rückbau sondern um ein Exempel gegen das mehrfach rechtswidrige Verhalten der Verantwortlichen, allen voran ihr Ex-Chefs Nagl. Es werden insbesondere beim Naturschutz Maßnahmen vorzuschreiben sein, wie sie Bestandteil eines ordnungsgemäßen Verfahrens gewesen wären.“

Die Stadt Graz hatte mit diesem Vorhabensteil, der Bestandteil der Ufergestaltung des Murkraftwerksprojekts Puntigam sei, ewig herumgetrödelt und dann, um von ihren Planungsversagen abzulenken in einer Art Torschlusspanik Parteienrechte ausgeschaltet und Beschwerden rechtswidrig die aufschiebende Wirkung aberkannt. Am nächsten Tag sei mit den Baumfällungsarbeiten begonnen worden. „Gerade bei solchem Behördenhandeln, das an Amtsmissbrauch denken lässt, schreiten wir als mit Umweltrechtsverfahren besonders befasste Umweltorganisation gerne ein, aus spezial- und generalpräventiven Gründen. Es muss ein bestimmtes Mindestniveau an Rechtsstaatlichkeit im Behördenhandeln gewährleistet sein“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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