Oberster Gerichtshof entscheidet zugunsten der Stadt Linz: Swap 4175 war nicht rechtsgültig
Bürgermeister Klaus Luger: „Rechtsposition der Stadt Linz wurde heute endgültig bestätigt, der Swap-Vertrag hatte nie Bestand“
Der Oberste Gerichtshof hat heute die Stadt Linz in ihrer Rechtsposition zum Zustandekommen des Swap 4175 endgültig bestätigt. Demnach ist der Vertrag zu dem Zins-Swap im Februar 2007 definitiv nicht rechtsgültig zustande gekommen. Damit bestätigte der Oberste Gerichtshof sowohl das Zwischenurteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) aus dem April 2021 als auch des!-->!-->!-->…