VSV/Kolba: Ischgl 2020 – Bund will nicht haften – Klage gegen Land Tirol droht

VSV schlägt Landeshauptmann Platter Verjährungsverzicht vor, um Klage zu vermeiden

Die Finanzprokuratur (FinProk) hat Rekurs gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien), die klagsabweisenden Ersturteile in den Amtshaftungsklagen wegen des Behördenversagens von Ischgl im März 2020 aufzuheben und neu zu verhandeln, erhoben.

Darin behauptet die FinProk nun erstmals, dass die schweren Fehler der Tiroler Behörden, insbesondere die nachweislich falsche Medieninformation des Landes Tirol vom 5.3.2020, in der wider besseres Wissen behauptet wurde, in Ischgl infizierte Touristen hätten sich erst auf der Heimreise mit dem Corona-Virus angesteckt, nicht der Republik Österreich zurechenbar wären, sondern vielmehr nur das Land Tirol dafür verantwortlich wäre. Daher wären die gegen den Bund gerichteten Klagen abzuweisen.

„Wir und unsere Gutachter sehen das nicht so, und auch das OLG Wien nicht. Die Tiroler Behörden wurden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, daher haftet der Bund für deren Fehler,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV). „Aufgrund der neuen Verteidigungsstrategie der FinProk sieht sich der VSV aber genötigt, aus prozessualer Vorsicht nun auch zusätzlich das Land Tirol zu klagen.“

„Um jedoch auf beiden Seiten sinnlose Geldausgaben zu vermeiden, habe ich heute Landeshauptmann Platter vorgeschlagen, im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol bis zur Klärung der strittigen Rechtsfrage durch den Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Klage gegen das Land Tirol für die vom VSV vertretenen Geschädigten vorerst zuzuwarten,“ berichtet Kolba.

Im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol könnte man in Ruhe abwarten, bis eine gerichtliche Entscheidung zur Haftung des Bundes rechtskräftig wird. Steht sodann fest, dass der Bund haftet, würde sich eine Klage gegen Tirol endgültig erübrigen. 

SERVICE: Nähere Erklärungen auf der Pressekonferenz des VSV (heute, 11.00, Presseklub Concordia)

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437
Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser, Klagevertreter, +43 664 853 24 01

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